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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1547 vom 9. Juni 2016
Anleitung zur Anwendung von Regel II-1/312 SOLAS auf Schiffe, die vor dem 1. Juli 2018 abgeliefert werden

Vom 28. November 2016
(VkBl. Nr. 24 vom 30.12.2016 S. 867)



Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) hat auf seiner sechsundneunzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2016), Entwurfsänderungen von Regel II-1/ 3-12 SOLAS angenommen, um die Anwendung der obengenannten Regel zu erläutern.

2 In diesem Zusammenhang hat MSC 96, wie in Entschließung MSC. 338(91) vorgesehen, in der Absicht, eine Erläuterung zur Anwendung der Regel II-1/ 3-12 SOLAS für die Zeit zwischen der Annahme der Änderung und bis zum Inkrafttreten bereitzustellen, für Schiffe deren Bauvertrag vor dem 1. Juli 2014 geschlossen wird, deren Kiel am oder nach dem 1. Januar 2015 gelegt wird, oder die sich in einem ähnlichen Baustand befinden, und die vor dem 1. Juli 2018 abgeliefert werden, folgende Anleitung angenommen:

Auf Schiffen, die vor dem 1. Juli 2018 abgeliefert werden und

  1. für die der Bauvertrag vor dem 1. Juli 2014 geschlossen wird; und
  2. deren Kiel am oder nach dem 1. Januar 2015 gelegt wird oder die sich zu dieser Zeit in einem entsprechenden Bauzustand befinden,

sind Maßnahmen ** zu treffen, um den von Maschinen ausgehenden Lärm in Maschinenräumen auf von der Verwaltung festgesetzte annehmbare Pegel herabzusetzen. Kann dieser Lärm nicht genügend verringert werden, so muss die Quelle des übermäßigen Lärms auf geeignete Weise schallisoliert werden, oder es ist ein Lärmschutzbereich zu schaffen, falls der Raum besetzt sein muss. Erforderlichenfalls sind für das Personal, das diese Räume betreten muss, Gehörschutzkapseln vorzusehen.

3 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die obige Anleitung zu verwenden, wenn sie die relevanten Vorschriften der Regel II-1/ 3-12 SOLAS anwenden, und sie allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1547, "Anleitung zur Anwendung von Regel II-1/ 3-12 SOLAS auf Schiffe, die vor dem 01. Juli 2018 abgeliefert werden", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

**) Auf den Code on noise levels on board ships (resolution A.468(XII)) wird verwiesen.

ENDE

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