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MSC.1/Rundschreiben 1599/Rev.2 - Überarbeitete Vorläufige Richtlinien für die Verwendung von hoch legiertem austenitischen Manganstahl für tiefkalten Betrieb
Vom 18. Juli 2025
(VkBl. Nr. 15 vom 15.08.2025 S. 411)
Angenommen am 15. Juni 2022
1 Aufgrund der steigenden weltweiten Nachfrage nach Flüssigerdgas (LNG) als eine umweltfreundliche Energiequelle und des zunehmenden Baus und Betriebs von mit LNG betriebenen Schiffen hat sich der Schiffssicherheitsausschuss auf seiner sechsundneunzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2016) über die Notwendigkeit geeinigt sicherzustellen, dass die Ladetanks und Brennstofftanks von LNG-Tankschiffen und mit LNG betriebenen Schiffen sicher sind, und hat daher den Unterausschuss "Carriage of Cargoes and Containers" beauftragt, sich mit diesem Sachverhalt zu befassen, indem Änderungen für den IGC-Code und den IGF-Code erarbeitet werden, um hoch legierten austenitischen Manganstahl für tiefkalten Betrieb aufzunehmen.
2 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner einhundertsten Tagung (3. bis 7. Dezember 2018), unter Anerkennung der zunehmenden Verwendung von hoch legiertem austenitischen Manganstahl durch die Industrie für tiefkalten Betrieb und der Notwendigkeit einer diesbezüglichen Anleitung, die Vorläufigen Richtlinien für die Verwendung von hoch legiertem austenitischen Manganstahl für tiefkalten Betrieb ( MSC.1/Rundschreiben 1599) angenommen.
3 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner einhundertzweiten Tagung (4. bis 11. November 2020) die Überarbeiteten Vorläufigen Richtlinien (MSC.1/ Rundschreiben 1599/Rev.1) angenommen, die vom Unterausschuss "Carriage of Cargoes and Containers" auf seiner sechsten Tagung (9. bis 13. September 2019) ausgearbeitet wurden.
4 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner einhundertfünften Tagung (20. bis 29. April 2022) die in der Anlage wiedergegebenen Überarbeiteten Richtlinien angenommen, die vom Unterausschuss "Carriage of Cargoes and Containers" auf seiner siebten Tagung (6. bis 10. September 2021) ausgearbeitet wurden.
5 Der Ausschuss ist übereingekommen, die Überarbeiteten Vorläufigen Richtlinien unter Berücksichtigung der bei ihrer Anwendung gewonnenen betrieblichen Erfahrungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen.
6 Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, die Überarbeiteten Vorläufigen Richtlinien allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
7 Dieses Rundschreiben ersetzt das MSC.1/ Rundschreiben 1599/Rev.1.
Anlage
Überarbeitete Richtlinien für die Verwendung von hoch legiertem austenitischen Manganstahl für tiefkalten Betrieb
Teil I
Allgemeines
1 Zweck
Diese Überarbeiteten Vorläufigen Richtlinien für die Verwendung von hoch legiertem austenitischen Manganstahl für tiefkalten Betrieb stellen dem Konstrukteur und dem Hersteller praktische Informationen über den Entwurf und den Bau von Ladetanks und Brennstofftanks zur Verfügung, bei denen hoch legierter austenitischer Manganstahl für tiefkalten Betrieb verwendet wird, um die Entwurfsanforderungen entsprechend Abschnitt 4.18 des IGC-Codes und Abschnitt 6.4.12 des IGF-Codes zu erfüllen.
2 Anwendung
2.1 Die Richtlinien sind nicht dafür vorgesehen, irgendwelche Anforderungen des IGC-Codes oder IGF-Codes zu ersetzen. Sie sind als ergänzende Anforderungen für die Verwendung von hoch legiertem austenitischen Manganstahl beim Entwurf und bei der Fertigung von Ladetanks und Brennstofftanks entsprechend dem IGC-Code und dem IGF-Code unter folgenden Bedingungen vorgesehen:
2.2 Die Verwendung von hoch legiertem austenitischen Manganstahl für Lade- und Brennstofftanks ist durch die im Folgenden festgelegten Anforderungen begrenzt.
3 Begriffsbestimmungen
Hoch legierter austenitischer Manganstahl:
Ein Stahl mit einem hohen Anteil Mangan, um Austenit in seiner ersten Phase bei atmosphärischer und Betriebstemperatur beizubehalten.
Undermatching Schweißnähte:
Bei Schweißverbindungen, bei denen das Schweißgut eine geringere Dehngrenze oder Zugfestigkeit aufweist als der Grundwerkstoff.
Teil II
Werkstoffspezifikationen und Prüfanforderungen
4 Werkstoffspezifikation
4.1 Die Werkstoffspezifikation ist bei der Verwaltung für eine Zulassung einzureichen. Die Prüfanforderungen und Abnahmekriterien für den Werkstoff sind im Anhang ausführlich beschrieben.
(Stand: 12.09.2025)
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