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Regelwerk

RGST 2013 - Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten

Vom 27. Januar 2014
(VkBl. Nr. 4 vom 28.02.2014 S. 154)



Siehe Fn. *

Archiv: 1992

I. Hinweise für das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren nach §§ 29 Abs. 3 und 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO

1. Vorbemerkung

Im Bereich Großraum- und Schwertransporte (GST) verfolgen die Verwaltungen die Ziele Schutz der Straßeninfrastruktur und Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Um die weiterhin steigende Anzahl der Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten zügig und effizient bearbeiten zu können, wurde 1992 eine einheitliche, für alle Bundesländer verbindliche Verfahrensweise eingeführt.

Um das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren auch künftig in einer angemessenen Zeit durchzuführen und um rechtmäßige, insbesondere inhaltlich nachvollziehbare Bescheide zu erzielen, ist es zwingend erforderlich, eine einheitliche, für alle Bundesländer verbindliche Verfahrensweise beizubehalten. Damit wird sowohl den berechtigten Interessen der Wirtschaft, als auch dem öffentlichen Interesse an der Verkehrssicherheit und dem Schutz von Straßen und Brücken Rechnung getragen.

Im Jahr 2007 wurde zu dem bisherigen konventionellen Verfahren die internetbasierte, länderübergreifende eGovernment-Anwendung "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS®) eingeführt. Diese Fassung der RGST berücksichtigt die durch die Einführung von VEMAGS® erforderlichen Änderungen und ermöglicht es, im Verfahren die Vorteile von IT-Systemen auszuschöpfen. Informationen zu VEMAGS® sowie die Vordrucke zu den Teilen II und VI finden Sie im VEMAGS®-Ports

2. Hinweise zum Antragsformular

Ausfüllhinweise

Anträge können mit VEMAGS® (online) oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (im Weiteren die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde genannt) gestellt werden.

Es darf nur das Formular nach Teil II verwendet werden. Das Formular gilt nur für den Antrag auf Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten.

Nur bei Einzelanträgen ist die Anzahl der Fahrten einzutragen.

Bei Konvoifahrt ist diese hinsichtlich der Anzahl der Fahrzeuge, deren Abmessungen und Massen im Feld "Antragsrelevante Mitteilungen" zu beschreiben.

Angaben für selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind unter Lastfahrt einzutragen.

Ist auch die Leerfahrt erlaubnispflichtig, muss das Leerfahrtachsbild angegeben werden (vollständiges Ausfüllen der Achskonfiguration).

Sollen weitere baugleiche Fahrzeuge in den Antrag aufgenommen werden, müssen alle Kennzeichen angegeben werden.

Bei asymmetrischen Ladungen ist eine Ladungsskizze empfehlenswert. Dies gilt insbesondere bei besonders großen Lademaßen.

Der Fahrtweg ist mit Abgangs- und Empfangsort sowie dem Streckenverlauf mit den amtlichen Straßenbezeichnungen getrennt nach Last- und Leerfahrt anzugeben.

Wenn ein Verwaltungshelfer die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde im Anhörverfahren unterstützen soll, ist dies im Feld "Antragsrelevante Mitteilungen" einzutragen.

Es liegt im Interesse der Antragsteller, das Antragsformular vollständig auszufüllen. Anhänge sind nur beizufügen, wenn sie für die Prüfung dies Antrages erforderlich sind.

Das Unterschreiben des Antrages inklusive des Firmenstempels kann durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden.

Besondere Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars, die sich aus VEMAGS® ergeben, finden sich dort.

Besonderheiten im Anhörverfahren

Ohne Beantragung einer erlaubnispflichtigen Leerfahrt mit eigener Achskonfiguration wird nur die erste Seite des Antragsformulars übermittelt.

3. Hinweise zu den Auflagenarten

Die Auflagen sind eingeteilt in:

Auflagenart RGST-Tell Werden eine Anlage in der Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Allgemeine Auflagen III Nr. 1 Titel: Bedingungen und allgemeine Auflagen
Besondere Auflagen IV Nr. 2 Auswahl aus dem Auflagenkatalog
Streckenauflagen V Nr. 3 Tabellarische Darstellung
Auflagen in Anhängen Zu vermeiden (stattdessen in Anlage 2 bzw. 3 darzustellen)

3.1 Allgemeine Auflagen (Anlage 1)

Dieses Formblatt ist als fester Bestandteil der Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung beizufügen. Für die Anordnung jeder weiteren Auflage ist immer eine Einzelfallbeurteilung unter Berücksichtigung der Art der Transporteinheit, des Fahrtweges/Geltungsbereiches und der beantragten Geltungsdauer vorzunehmen.

3.2 Besondere Auflagen (Anlage 2)

Der bundeseinheitliche Auflagenkatalog bietet folgende Vorteile:

Der Katalog beinhaltet die üblichen Auflagen, die

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