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Regelwerk, Gefahrgut, Richtlinien

Technische Richtlinien Tanks (TRT) - TRT 034 - Maßnahmen für das Befüllen und Entleeren

(VkBl. 1997 S. 622)


Sind Tanks mit einer Gasrückführungseinrichtung ausgerüstet, sollte die Gasrückführungsleitung so bemessen sein, daß im Tank kein unzulässiger Über- oder Unterdruck entstehen kann. Diese Forderung ist bei Tanks > 3 m3 als erfüllt anzusehen, wenn die lichte Weite der Anschlüsse

beträgt.

Die Gasrückführung kann erfolgen

  1. beim Befüllen über den offenen Dom
    durch Anschließen einer Gasrückführungsleitung an die Abdichtung (z.B. Füllkegel oder Fülldeckel) zwischen Füllrohr und Dom,
  2. beim Befüllen mit festem Anschluß
    durch Anschließen der Gasrückführungsleitung an den dafür vorgesehenen Anschlußstutzen, z.B. an eine Lüftungseinrichtung, eine Sicherheitseinrichtung oder eine Abblaseeinrichtung,
  3. beim Entleeren
    durch Anschließen einer Gaspendelleitung an den dafür vorgesehenen Anschlußstutzen.

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(Stand: 01.02.2021)

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