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Regelwerk, Gefahrgut

Hinweise zum Übergang von der Ausgabe 1985 zur Ausgabe 1996 der Empfehlungen für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe der Internationalen Atomenergie Organisation
(IAEO)

Fassung vom 30.06.2001
a 44/23.15.00-12
(VkBl. 2001, S. 294)


Im Dezember 1996 hat die Internationale Atomenergie-Organisation die Ausgabe 1996 der "Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material" in einem als ST-1 bezeichneten Dokument veröffentlicht. ST-1 wurde später überprüft und überarbeitet, wobei geringfügige redaktionelle Korrekturen durchgeführt wurden. 2000 wurde eine überarbeitete englische Fassung der Regelungen mit der Bezeichnung TS-R-1 (ST-1, überarbeitet) veröffentlicht. Diese Regelungen dienten als Grundlage für die Überarbeitung der Ausgabe 1999 der "Recommendations on the Safe Transport of Dangerous Goods" des UN-Sachverständigenausschusses und als Grundlage für die Abschnitte über die Klasse 7 der 2001er Fassungen der verkehrsträgerspezifischen Regelungen für gefährliche Güter in ADR, RID, IMDG Code und ICAO-TI.

ADR und RID treten zum 1. Juli 2001 mit einer 6monatigen Übergangsfrist für die Regelungen der Klasse 7 in Kraft. Der IMDG Code ist am 1. Januar 2001 mit einer 12monatigen Übergangsfrist in Kraft getreten. Die ICAO-TI treten zum 1. Juli 2001 ohne Übergangsfrist in Kraft.

Während der Übergangsfristen dürfen Beförderungen auch nach den 1999er Fassungen des ADR, RID oder IMDG Code durchgeführt werden. Diesen 1999er Fassungen liegen für die Regelungen der Klasse 7 die Ausgabe 1985 der "Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material (SS 6)" zugrunde.

Während des Übergangs von SS 6 zu TS-R-1 können Schwierigkeiten auftreten. Diese Schwierigkeiten rühren in der Hauptsache von den Unterschieden zwischen diesen beiden Ausgaben der Empfehlungen her, z.B. bei der Definition der radioaktiven Stoffe mit den neuen nuklidspezifischen Grenzwerten für die Freistellung, den neuen A1/A2-Werten, den Grenzwerten für die jährliche Dosisleistung, der zugehörigen Dokumentation, den Bezettelungsvorschriften für Versandstücke mit spaltbaren Stoffen, den Änderungen der UN-Nummern und der offiziellen Benennung für die Beförderung, der Beförderung von spaltbaren Stoffen im Luftverkehr usw.

Als Hilfe zur Vermeidung von Sicherheitsproblemen beim Übergang von SS 6 zu TS-R-1 hat die Internationale Atomenergie-Organisation ein Dokument erstellt, das sich an alle Anwender der Empfehlungen einschließlich nationaler zuständiger Behörden, Absender, Empfänger und Beförderer richtet.

Die wichtigsten Passagen dieses Dokuments werden hiermit in deutscher Übersetzung bekannt gegeben.

Die englische Originalfassung steht unter http://www. bmvbw.de (Stichwort: Verkehr --> Gefahrgut) zur Verfügung.

Hinweise zum Übergang von der Ausgabe 1985 zur Ausgabe 1996 der Empfehlungen für die sichere Beförderung
radioaktiver Stoffe der Internationalen Atomenergie-Organisation
(IAEO)
(Auszug)

4.2. Mögliche Sicherheitsprobleme

Dieser Abschnitt behandelt die möglichen Sicherheitsprobleme, die erkannt wurden und die sich im Zusammenhang mit dem Übergang zu TS-R-1 ergeben. Der in diesen Hinweisen verwendete Begriff Sicherheitsproblem bezeichnet ein Problem, unter dem ein möglicherweise eintretendes Ereignis zu verstehen ist, welches mögliche Gefahren für die Transportarbeiter oder für die öffentliche Sicherheit und Gesundheit zur Folge hat. In den meisten Fällen der Nichteinhaltung von Vorschriften, die man sich als eine direkte Folge des Übergangs von SS 6 zu TS-R-1 vorstellen kann, werden keine Sicherheitsprobleme auftreten, sondern es wird sich eher um Fragen der Einhaltung von z.B. Verwaltungsvorschriften handeln. Zum Beispiel scheint die Nichteinhaltung der spezifischen Werte für die Freistellung von Radionukliden nach TS-R-1 im Vergleich zu dem Wert von 70 Bg/g nach SS 6 wenig sicherheitsrelevant zu sein im Hinblick auf eine möglicherweise eintretende Strahlenexplosion.

Die folgenden Sicherheitsprobleme wurden erkannt:

4.2.1 Möglichkeit einer nicht vorschriftsmäßigen Ansammlung von Versandstücken (Trennung zwischen CSI und TI)

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