| Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
Vom 17. Dezember 2025
(BGBl. I vom 19.12.2025 Nr. 337 EU-RA)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Die Bundesregierung verordnet aufgrund
Artikel 1
Änderung der Gefahrstoffverordnung EU
Die Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 384) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 3 durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 3 Gefahrenklassen | " § 3 (aufgehoben)". |
2. § 2 Absatz 1 Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt:
| alt | neu |
| 1. gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3, | "1. gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3a des Chemikaliengesetzes,". |
§ 3 Gefahrenklassen(1) Gefährlich im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien entsprechen.
(2) Die folgenden Gefahrenklassen geben die Art der Gefährdung wieder und werden unter Angabe der Nummerierung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgelistet:
Nummerierung nach Anhang I der
Verordnung (EG) Nr. 1272/20081. Physikalische Gefahren 2 a) Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff 2.1 b) Entzündbare Gase 2.2 c) Aerosole 2.3 d) Oxidierende Gase 2.4 e) Gase unter Druck 2.5 f) Entzündbare Flüssigkeiten 2.6 g) Entzündbare Feststoffe 2.7 h) Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische 2.8 i) Pyrophore Flüssigkeiten 2.9 j) Pyrophore Feststoffe 2.10 k) Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische 2.11 l) Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 2.12 m) Oxidierende Flüssigkeiten 2.13 n) Oxidierende Feststoffe 2.14 o) Organische Peroxide 2.15 p) Korrosiv gegenüber Metallen 2.16
(Stand: 20.01.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion