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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: PET; PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen
Vom 20. März 2025
(BAnz. AT vom 03.06.2025 B2)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. März 2025 beschlossen, die Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung ( KHMe-RL) in der Fassung vom 21. März 2006 (BAnz. S. 4466), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Dezember 2024 (BAnz AT 07.03.2025 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
§ 4 (Ausgeschlossene Methoden) Nummer 4.3 wird wie folgt geändert:
1. Der zweite Spiegelstrich wird durch den folgenden Spiegelstrich ersetzt:
"bei Staging-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen und Untersuchung bei Verdacht auf Transformation aus einem follikulären Lymphom bei unklaren Ergebnissen der bildgebenden Standarddiagnostik bezüglich der bevorzugt zu biopsierenden Läsion"
2. Der vierte Spiegelstrich wird gestrichen.
In Anlage I (Methoden, die für die Versorgung mit Krankenhausbehandlung erforderlich sind) wird die Nummer 3.9 durch die folgende Nummer 3.9 ersetzt:
"3.9 Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) bei Staging-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen und Untersuchung bei Verdacht auf Transformation aus einem follikulären Lymphom bei Ausgenommen hiervon ist der Einsatz der PET in der Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv."
In Anlage II (Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind) wird in Abschnitt a (Aussetzung im Hinblick auf laufende oder geplante Studien) die Nummer 9 gestrichen.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung (04.06.2025) im Bundesanzeiger in Kraft.
ID: 251259
| ENDE |
(Stand: 09.07.2025)
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