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Regelwerk
Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung der Anlage 2 für das Berichtsjahr 2017 und Neufassung des Anhangs zu Anlage 3

Vom 22. November 2018
(BAnz. AT vom 29.11.2018 B5)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 22. November 2018 beschlossen, die Regelungen gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), zuletzt geändert am 5. September 2018 (BAnz AT 11.10.2018 B3), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage 2 Qb-R für das Berichtsjahr 2017 (Annahmestelle und Datenlieferverfahren für das Berichtsjahr 2017) wird wie folgt geändert:

1. Nach Tabellenzeile 7 wird folgende Tabellenzeile eingefügt:

"8. Krankenhäuser, die versäumt haben, sich in der in Nummer 2 genannten Frist ordnungsgemäß anzumelden, können sich innerhalb der in § 6 Absatz 3 c) Qb-R vorgesehenen Übermittlungsfrist bei der Annahmestelle anmelden. Für diese Anmeldung gelten die Nummern 1, 3, 4 und 7 entsprechend. Dabei haben die Krankenhäuser sicherzustellen, dass die Identifikationsdaten für den Datenlieferprozess (Institutionskennzeichen und Standortnummer) des jeweiligen Standorts, mit denen übereinstimmen, die für das jeweilige Berichtsjahr bei den mit der Durchführung der externen vergleichenden Qualitätssicherung beauftragten Stellen vorliegen. Die Annahmestelle bestätigt dem Krankenhaus die Anmeldung und übermittelt dabei die gemeldeten Daten. Darüber hinaus aktualisiert sie die abschließende Liste (gemäß Nummer 5) und übermittelt diese an die mit der Durchführung der externen vergleichenden Qualitätssicherung beauftragten Stellen."

2. Die bisherigen Tabellenzeilen 8 bis 15 werden die Tabellenzeilen 9 bis 16.

II.

Der Anhang zu Anlage 3 Qb-R (Formular zur Begründung eines Antrags gemäß § 2 Anlage 3) wird wie folgt gefasst:

alt neu
Anhang
(zu Anlage 3 Qb-R)

Formular zur Begründung eines Antrags gemäß § 2 Anlage 3

 1. Antragsteller (antragsberechtigt gemäß § 2 Absatz 2 Anlage 3 Qb-R):

a) Vollständiger Name
b) Anschrift
c) Bundesland
d) Institutionskennzeichen

2. Krankenhaus/Hauptstandort (nur auszufüllen, falls abweichend von 1. Antragsteller)

a) Vollständiger Name
b) Anschrift
c) Bundesland
d) Institutionskennzeichen

3. Angaben zur Zulassung nach § 108 SGB V

- Ist das Krankenhaus nach § 108 SGB V zugelassen? [ ] Ja

[ ] Nein

- Ist das Krankenhaus nach landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt? [ ] Ja

[ ] Nein

- Ist das Krankenhaus in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen? [ ] Ja

[ ] Nein

- Hat das Krankenhaus einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen? [ ] Ja

[ ] Nein

4. Angaben zu den Standorten

Weist der Versorgungsauftrag, insbesondere der Feststellungsbescheid neben der unter 1. genannten Adresse des Krankenhauses weitere Standorte aus? [ ] Ja

[ ] Nein

Falls ja,

- Anzahl der insgesamt ausgewiesenen Standorte angeben:

...... Anzahl Standorte
- Adresse und Institutionskennzeichen jedes Standortes angeben unter 4.

5. Antrag auf Änderung der Positivliste

Antrag auf Aufnahme [ ]
Antrag auf Streichung [ ]
Andere Korrektur (z.B. IK-Nummer, Adresse) [ ]

Bei Auswahl "Andere Korrektur (z.B. IK-Nummer, Adresse)" in Nummer 5

Bisherige Angabe in der Positivliste Korrigierte Angabe

6. Nähere Angaben zu den Standorten in der von Ihnen beantragten Form
(einschließlich des Hauptstandorts siehe 1. bzw. 2.)

SO Institutionskennzeichen Adresse

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