Regelwerk, Biotechnologie/Gesundheitswesen

KurorteG
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§ 1 Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten

§ 2 Anerkennungsvoraussetzungen

§ 3 Anerkennungsverfahren

§ 4 Auflagen und Überprüfung

§ 5 Führung von Artbezeichnungen

§ 6 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung

§ 7 Landesfachausschuss für die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten

§ 8 Schutz vor Umwelteinwirkungen

§ 9 Ordnungswidrigkeiten

§ 10