Regelwerk, Biotechnologie/Gesundheitswesen
§ 1 Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten
§ 2 Anerkennungsvoraussetzungen
§ 3 Anerkennungsverfahren
§ 4 Auflagen und Überprüfung
§ 5 Führung von Artbezeichnungen
§ 6 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
§ 7 Landesfachausschuss für die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten
§ 8 Schutz vor Umwelteinwirkungen
§ 9 Ordnungswidrigkeiten