Regelwerk; Biotechnologie

KrebsRegOrgVO M-V
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Datenstrukturelle und datenschutzrechtliche Anforderungen

§ 4 Datenformat, Verfahren und Datenübermittlung

§ 5 Übermittlung und Integration der Daten des Gemeinsamen Krebsregisters der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen

§ 6 Zusammenarbeit

§ 7 Finanzierung

§ 8 Auszahlungen

§ 9 Umgang mit Landesmitteln bei Überschüssen und Fehlbeträgen in der klinischen Krebsregistrierung

Abschnitt 2
Treuhandstelle

§ 10 Beauftragung und Zuständigkeit

§ 11 Unabhängigkeit der Treuhandstelle

§ 12 Aufgaben der Treuhandstelle

§ 13 Aufgaben der Treuhandstelle im Bereich des einheitlichen und qualitätsgesicherten Bestandes und des Schutzes von Identitätsdaten

§ 14 Aufgaben der Treuhandstelle im Bereich des Datenaustausches

§ 15 Aufgaben der Treuhandstelle im Bereich der Widersprüche

§ 16 Aufgaben der Treuhandstelle im Bereich des Datenabgleiches

§ 17 Beendigung der Beauftragung

Anlage
(zu § 16 Absatz 2)
Datenabgleich der Treuhandstelle mit dem Zentralen Informationsregister Mecklenburg-Vorpommern oder den örtlich zuständigen Meldebehörden

1. Anlass, Intervalle und Adressat eines Datenabgleichs

2. Abzugleichende Daten, Weiterverarbeitung der Daten

3.