KrebsRegOrgVO M-V
- Inhalt =>
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Datenstrukturelle und datenschutzrechtliche Anforderungen
§ 4 Datenformat, Verfahren und Datenübermittlung
§ 5 Übermittlung und Integration der Daten des Gemeinsamen Krebsregisters der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen
§ 6 Zusammenarbeit
§ 7 Finanzierung
§ 8 Auszahlungen
§ 9 Umgang mit Landesmitteln bei Überschüssen und Fehlbeträgen in der klinischen Krebsregistrierung
Abschnitt 2
Treuhandstelle
§ 10 Beauftragung und Zuständigkeit
§ 11 Unabhängigkeit der Treuhandstelle
§ 12 Aufgaben der Treuhandstelle
§ 13 Aufgaben der Treuhandstelle im Bereich des einheitlichen und qualitätsgesicherten Bestandes und des Schutzes von Identitätsdaten
§ 14 Aufgaben der Treuhandstelle im Bereich des Datenaustausches
§ 15 Aufgaben der Treuhandstelle im Bereich der Widersprüche
§ 16 Aufgaben der Treuhandstelle im Bereich des Datenabgleiches
§ 17 Beendigung der Beauftragung
Anlage
(zu § 16 Absatz 2)
Datenabgleich der Treuhandstelle mit dem Zentralen Informationsregister Mecklenburg-Vorpommern oder den örtlich zuständigen Meldebehörden
1. Anlass, Intervalle und Adressat eines Datenabgleichs
2. Abzugleichende Daten, Weiterverarbeitung der Daten