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VwV Schutzimpfungen - Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- Sachsen -
Vom 4. Dezember 2025
(SächsABl. Nr. 52 vom 24.12.2025 S. 1271)
A. Öffentlich empfohlene Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
Gemäß § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 8v des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) geändert worden ist, sollen durch die obersten Landesgesundheitsbehörden öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausgesprochen werden. Auf dieser Grundlage werden aktive Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe der Informationen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu Impfungen (Impfungen A-Z), veröffentlicht auf der Internetseite des Robert Koch-Institutes 1, in der jeweils aktuellen Fassung, oder der sächsischen Herdbekämpfungsprogramme ("Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von"), veröffentlicht auf der Internetseite gesunde.sachsen.de 2, in der jeweils aktuellen Fassung, öffentlich empfohlen. Zusätzlich werden durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf Grundlage der Beratung durch den Beirat Sächsische Impfkommission darüberhinausgehende Impfempfehlungen gegeben. Der Beirat Sächsische Impfkommission ist ein Expertengremium aus Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachbereiche sowie Angehörigen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und unterstützt die sächsische Landesregierung bei der Formulierung von Impfempfehlungen. Verweisen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission sind Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gemeint.
Die öffentlichen Empfehlungen sind unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Individuelle Indikationsstellung und Durchführung der Schutzimpfungen haben entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft zu erfolgen.
Die öffentliche Empfehlung enthebt die Ärztin oder den Arzt nicht von der im Einzelfall gebotenen Sorgfalt und befreit sie oder ihn nicht von der sich aus einer etwaigen Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht ergebenden Haftung.
Spezielle Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bzw. Handreichungen des Beirates Sächsische Impfkommission insbesondere zu allgemeinen Kontraindikationen von Schutzimpfungen, zu Impfabständen, zu Impfungen im Zusammenhang mit Operationen, zu hygienischen Grundbedingungen bei der Durchführung, zur Aufklärungspflicht bei Schutzimpfungen, zur Dokumentation, zum Auftreten von atypischen Impfverläufen und zu Schutzimpfungen bei chronisch Kranken und Immunsupprimierten dienen der Unterstützung impfender Ärztinnen und Ärzte bei der Durchführung der Impfungen.
Dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bleibt es unbenommen, auch außerhalb dieser Verwaltungsvorschrift (ergänzen de) öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe auf der Grundlage von § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes auszusprechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Weltgesundheitsorganisation die Ausbreitung eines konkreten Infektionsgeschehens als Pandemie einstuft sowie im Falle des Auftretens impfpräventabler neuer oder wieder auftretender Erreger, soweit jeweils zugelassene Impfstoffe zur Verfügung stehen.
I.
Empfohlene Schutzimpfungen
1. Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission
Öffentlich empfohlen werden alle von der Ständigen Impfkommission in den Informationen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu Impfungen (Impfungen A-Z), empfohlenen Schutzimpfungen. Darunter fallen:
2. Impfempfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Über die in Nummer 1 genannten Impfungen hinaus, empfiehlt das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf Grundlage der Beratung durch den Beirat Sächsische Impfkommission die in der Anlage 1 aufgeführten Impfungen.
Wird eine Empfehlung neu erstellt, geändert oder zurückgenommen, können bereits begonnene Impfserien nach dem bis zum Beginn der Impfserie gültigen Schema, im Rahmen der Zulassung des Impfstoffes, weitergeführt werden.
3. Impfstoffe
(Stand: 09.01.2026)
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