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Berichtigung der Bekanntmachung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)
Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen
(Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB
Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen - BUF
Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm - BEB
Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB-D
Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen - BUF-D
Vom 4. Mai 2022
(BAnz. AT 18.05.2022 B3)
Die Bekanntmachung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (3 4. BImSchV)
vom 7. September 2021 (BAnz AT 05.10.2021 B4, AT 02.12.2021 B6) wird berichtigt.
In Anlage 5 werden die Tabellen 14 * und 16 * durch die Tabellen im Anhang ersetzt.
Bonn, den 4. Mai 2022
| Anhang |
Tabelle 14 - Spektralklassen für Luftfahrzeuggruppen der AzB (2021)
Tabelle 16 - NPD-Daten für Luftfahrzeuggruppen der AzB (2021)
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ENDE |
(Stand: 20.01.2025)
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