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Änderungstext
Änderung der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 - RLS-19
- Bayern -
Vom 27. Juli 2026
(BayMBl. Nr. 354 vom 09.09.2026)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Anlage: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 22/2025
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19 für Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung vom 15. März 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 255) wird wie folgt geändert:
"Mit dem Allgemeinem Rundschreiben des Straßenbau Nr. 22/2025 vom 6. November 2025 hat das Bundesministerium für Verkehr zudem die Ergänzung der Tabelle 4a der RLS-19 bekannt gegeben." angefügt.
2. In Nr. 2 werden die Sätze 7 und 8 nach Satz 6
"Die Tabelle 4a der RLS-19 wird um eine Zeile für den Straßendeckschichttyp SDT "Texturgrinding Typ S nach M TG", Ausgabe 2023 mit folgenden Werten ergänzt:
DSD,SDT,Pkw(v > 60 km/h) = -1,3 dB
DSD,SDT,Lkw(v > 60 km/h) = -2,5 dB
Die Ergänzung ist für Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden." eingefügt.
3. In Nr. 2 wird der Satz 7 zu Satz 9.
"Die konsolidierte Fassung der Bekanntmachung einschließlich der ergänzten Tabelle 4a tritt zum 15. September 2026 in Kraft." angefügt.
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| 4. Bezugsmöglichkeit
Die RLS-19 können unter der FGSV-Nr. 052 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden. |
"4. Künftige Änderungen
Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr behält sich vor, künftige Anpassungen der RLS-19 durch Ministerialerlasse vorzunehmen." |
6. Nr. 5 wird angefügt und wie folgt gefasst:
"5. Bezugsmöglichkeit
Die RLS-19 können unter der FGSV-Nr. 052 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden."
| ARS 22/2025 - Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 22/2025 | Anlage |
Bundesministerium für Verkehr Bonn, den 6. November 2025
StB 13/7144.2/02-3936979
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2025
Sachgebiet 12.1: Umweltschutz; Lärmschutz
Oberste Straßenbaubehörden der Länder
Die Autobahn GmbH des Bundes
nachrichtlich:
Fernstraßen-Bundesamt
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesrechnungshof
DEGES: Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Betr.: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19; Ergänzung der Tabelle 4a
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/2020 habe ich die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" - Ausgabe 2019 - RLS-19 für Bundesfernstraßen eingeführt und darauf hingewiesen, dass der Abschnitt 3 in Verbindung mit Abschnitt 1 der RLS-19 beim Vollzug der Verkehrslärmschutzverordnung ( 16. BImSchV) anzuwenden ist.
Mit dem Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) (BGBl. 2020, I S. 2334) kann nach § 3a (1) eine Straßendeckschichtkorrektur für Bauweisen, die keinem Straßendeckschichttyp der RLS-19 entsprechen, festgelegt werden. Die dort unter Ziffer 1 und 2 genannten Voraussetzungen sind für Straßendeckschichttyp SDT "Texturgrinding Typ S nach M TG" erfüllt.
Die Tabelle 4a der RLS-19 wird daher um eine Zeile für den Straßendeckschichttyp SDT "Texturgrinding Typ S nach M TG", Ausgabe 2023 erweitert um die Werte
DSD,SDT,Pkw(v > 60 km/h) = -1,3 dB und
DSD,SDT,Lkw(v > 60 km/h) = -2,5 dB.
Ich bitte die Obersten Straßenbaubehörden der Länder, das ARS einzuführen und mir eine Kopie Ihrer Einführungserlasse zu übersenden.
Den Einführungserlass bitte ich, an das Referat StB 13 zu senden (refstb13@bmv.bund.de).
Hiermit führe ich das ARS für die Autobahn GmbH des Bundes ein. Gegenüber der Gesellschaft wird dieses ARS mit Bekanntgabe inhaltlich wirksam.
Die RLS-19 sind beim FGSV Verlag, Wesselinger Straße 15-17, 50999 Köln zu beziehen.
ID 262241
| ENDE |
(Stand: 09.09.2026)
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