Bild 8:Berücksichtigung von Fremdgeräuschen


I ist die Registrierung des Gesamtgeräusches (Anlagegeräusch + Fremdgeräusch),
II die Registrierung des Fremdgeräusches allein.

Pegelklasse

LA

ΔL

k

Gesamtgeräusche

Fremdgeräusche

Zahl n der Takte n · k Zahl n der Takte n · k
10 72,5 - 75 +15 24 2 48

 

   

9 70 - 72,5 +12,5 13 2 26
8 67,5 - 70 +10 7,5 13 98
7 65 - 67,5 +7,5 4,2 14 59 9 38
6 62,5 - 65 +5 2,4 8 19 17 41
    +2,5   39 250 26 79

250 : 39 = 6,4 ergibt nach Tafel 2: Pegeldifferenz ΔL = 8 dB(A)
79 : 26 = 3,0 ergibt nach Tafel 2: Pegeldifferenz ΔL = 5 dB(A)

Die ermittelten Wirkpegel unterscheiden sich um 3 dB(A); nach Nr. 2.422.4 ist demnach am Gesamtpegel eine Korrektur von - 3 dB(A) anzubringen. Korrigierter Wirkpegel: 60 + 8 - 3 = 65 dB(A).

Bemerkung:
Bei einiger Übung kann der Wirkpegel bei derartigem Verlauf leicht geschätzt werden (siehe Bild 1), so daß die hier gezeigte Auswertung wegfällt.

Bild 9:Ermittlung eines Beurteilungspegels für einen einschichtig arbeitenden Betrieb


Die dargestellte Geräusch-Immission wurde am nächstgelegenen Nachbarhaus ohne störende Fremdgeräusche gemessen. Direkt ablesbar: 69 dB(A).
Werktägliche Arbeitszeit: 8,5 Std.
Der Bewertungsfaktor für den ganzen Tag: 8,5 : 16 = 0,53 ergibt nach Tafel 2: ΔL = - 3 dB(A).

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(Stand: 08.12.2018)

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