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2.421.2 Zeit der Messungen

Die Meßzeit ist so zu wählen, daß die angezeigten Meßwerte Für das Geräusch kennzeichnend sind. In den Fällen, in denen die Einhaltung der Immissionsrichtwerte fraglich ist, soll zu einer Zeit gemessen werden, zu der die an diesem Ort vorherrschende Wetterlage gegeben ist. Liegt eine Schneedecke, ist der Boden gefroren, bestehen außergewöhnliche Windverhältnisse oder liegen sonstige außergewöhnliche Verhältnisse vor, die voraussichtlich das Meßergebnis verfälschen, sollen keine Schallmessungen vorgenommen werden.

Bei wechselndem Pegel wird der gesamte Tagesablauf in Beurteilungs-Zeitinrervalle eingeteilt, in denen etwa gleiche oder ähnlich verteilte Geräuschimmissionen bestehen. Dazu genügen gesicherte Unterlagen über Betriebszeiten oder Beobachtungen mit einer Uhr (z.B. Arbeitszeiten eines Betriebes oder einzelner Anlagen). Der kennzeichnende Pegelverlauf muß dann durch je eine Messung in jedem dieser Beurteilungs-Zeitintervalle erfaßt werden. Die Meßzeit richtet sich dabei nach der Regelmäßigkeit des Pegelverlaufs und wird im allgemeinen kurz sein gegenüber den Beurteilungs-Zeitintervallen.

2.422 Durchführung der Messungen und Auswertung der Ergebnisse

2.422.1 Ermittlung der Meßwerte bei annähernd gleichbleibenden Geräuschen

Bei annähernd gleichbleibenden Geräuschen kann der Wirkpegel aus den Meßwerten unmittelbar abgeschätzt werden (siehe Bild 1).

2.422.2 Ermittlung des Wirkpegels mit Berücksichtigung eines Zuschlages für auffällige Pegeländerungen

  1. a) Geräusche mit gleichmäßigen Pegelspitzen in dichter Folge (< 5 sec) können wie ein annähernd gleichbleibendes Geräusch behandelt werden (siehe Bilder 2 und 3).
  2. b) Für alle anderen Geräusche, insbesondere für solche mit auffälligen Pegeländerungen, soll der Wirkpegel für jedes Beurteilungs-Zeitintervall nach dem Taktverfahren ermittelt werden. Die Meßzeit soll in Takte von längstens 5 sec Dauer unterteilt werden. In jedem Takt ist der Höchstausschlag eines Schallpegelmessers in dB(A) zu ermitteln. Die am Meßgerät abzulesenden Schallpegelwerte sind auf ganze dB(A) abzurunden.

Der Pegelbereich ist in 2,5 dB-Klassen (z.B. 50 bis 52,5 dB(A); 52,5 bis 55 dB(A) oder in 5 dB-Klassen einzuteilen. Liegt der Meßwert über längere Zeit in der gleichen Klasse, so können die Zeiträume gemeinsam erfaßt werden. Die je Pegelklasse anfallenden Takte sind zusammenzuzählen.

Aus Tafel 1 werden die Bewertungsfaktoren für jede Pegelklasse in Abhängigkeit von der Pegeldifferenz zu einem beliebigen Bezugspegel abgelesen und mit der jeweiligen Anzahl der Takte vervielfacht. Die Summe der Produkte wird durch die Zahl der erfaßten Takte geteilt. Dies ergibt den Bewertungsfaktor für das betreffende Beurteilungs-Zeitintervall. Aus Tafel 2 ist dann die dem Bewertungsfaktor zugehörende Pegeldifferenz abzulesen. Die Addition dieser Pegeldifferenz zu dem gewählten Bezugspegel ergibt den Wirkpegel (siehe Bilder 4 und 5).

2.422.3 Berücksichtigung von Einzeltönen

Treten in einem Geräusch ein oder mehrere Einzeltöne deutlich hörbar hervor (z.B. brummende, heulende, singende, kreischende, pfeifende Töne), so sind in den Zeitabschnitten, in denen ein Einzelton vorkommt, dem maßgebenden Meßwert bis zu 5 dB(A) hinzuzurechnen (siehe Bilder 6 und 7).

2.422.4 Berücksichtigung von Fremdgeräuschen

Treten am Meßplatz Geräusche auf, die nicht von der Anlage ausgehen (Fremdgeräusche wie Verkehrslärm), so ist der Wirkpegel wie folgt zu berichtigen:

Differenz zwischen dem Wirkpegel des Gesamtgeräusches
und dem Fremdgeräuschpegel
10 oder
mehr
9-6 5-4 3 dB(A)
Korrektur zum Wirkpegel des Gesamtgeräusches 0 -1 -2 -3 dB(A)

Ist die Differenz zwischen dem Wirkpegel des Gesamtgeräusches und dem Fremdgeräusch kleiner als 3 dB(A), so kann der Wirkpegel des Anlagegeräusches bei gleichzeitiger Einwirkung des Fremdgeräusches nicht ermittelt werden. Bei schwankenden Fremdgeräuschen ist ein Fremdgräusch-Wirkpegel entsprechend Nummer 2.422.2 Buchstabe b) zu ermitteln und der Korrektur zugrunde zu legen (siehe Bild 8). Bei unterbrochenen Fremdgeräuschen sind möglichst nur die Pausen des Fremdgeräusches zur Messung auszunutzen, wodurch die obige Korrektur entfällt.

2.422.5 Ermittlung der Beurteilungspegel (siehe Bilder 9 und 10)

Die Beurteilungspegel für den Tag und für die Nacht sind in folgender Weise zu ermitteln:

  1. Die Bewertungsfaktoren werden für den Tag und für die Nacht in der Weise errechnet, daß die Produkte aus Dauer und dem aus Tafel 1 zu entnehmenden Bewertungsfaktor der einzelnen Beurteilungs-Zeitintervalle zusammengezählt und das Ergebnis durch 16 Stunden für den Tag bzw. 8 Stunden für die Nacht geteilt wird. Zu diesen Bewertungsfaktoren sind aus Tafel 2 die Pegeldifferenzen abzulesen.
  2. Der Pegeldifferenz ist der jeweils für den Tag oder für die Nacht gewählte Bezugspegel hinzuzurechnen.
  3. Von der nach Buchstabe b) ermittelten Summe sind im Hinblick auf die Meßunsicherheit 3 dB(A) abzuziehen. Dies ergibt die Beurteilungspegel für den Tag und für die Nacht, die mit den in Nummer 2.321 festgesetzten Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind.

Erstreckt sich ein Beurteilungs-Zeitintervall über den ganzen Tag oder über die ganze Nacht, so ist der im Hinblick auf die Meßunsicherheit um 3 dB(A) verminderte und gegebenenfalls nach den Nummern 2.422.3 und 4.422.4 berichtigte Wirkpegel der Beurteilungspegel.

2.422.6 Berücksichtigung von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte während der Nachtzeit

Der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit gilt auch dann als überschritten, wenn ein Meßwert den Immissionsrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreitet.

2.423 Meßprotokoll

Die Meßwerte sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Protokoll muß eine eindeutige Bezeichnung der Meßorte (möglichst Lageplan) und die erforderlichen Angaben über Zeit, Wetterlage, Geräuschquellen, Einzeltöne, Fremdgeräusche und Meßgeräte enthalten ( siehe Beispiel).

Tafel 1

Bewertungsfaktoren k
in Abhängigkeit von der Pegeldifferenz ΔL zwischen dem Meßwert und einem beliebigen Bezugspegel

a) für Pegelstufen zu je 2,5 dB
ΔL dB k Pegelklasse Nr.
- 10
- 7,5
- 5
- 2,5
0,13
0,24
0,42
0,75
1
2
3
4
0
2,5
5
7,5
1,3
2,4
4,2
7,5
5
6
7
8
10
12,5
15
17,5
13
24
42
75
9
10
11
12
20
22,5
25
27,5
130
240
420
750
13
14
15
16
30
32,5
35
37,5
40
1300
2400
4200
7500
17
18
19
20


b) von dB zu dB
ΔL k ΔL k
- 10 0,10 15 32
-9 0,13 16 40
-8 0,16 17 50
-7 0,20 18 63
-6 0,25 19 79
-5 0,32 20 100
-4 0,40 21 130
-3 0,50 22 160
-2 0,63 23 200
-1 0,79 24 250
0 1,0 25 320
1 1,3 26 400
2 1,6 27 500
3 2,0 28 630
4 2,5 29 790
5 3,2 30 1000
6 4,0 31 1300
7 5,0 32 1600
8 6,3 33 2000
9 7,9 34 2500
10 10 35 3200
11 13 36 4000
12 16 37 5000
13 20 38 6300
14 25 39 7900
15 32 40 10000
Dieser Teil der Tafel kann mit Vorteil verwendet werden,
wenn der Pegel über längere Zeit konstant bleibt.



Tafel 2: Berechnung des Wirkpegels aus dem Bewertungsfaktor

Der Wirkpegel ist gleich der Summe aus dem Bezugspegel und der in der Tafel angegebenen Pegeldifferenz Δ L. Jeder Wert von Δ L gilt für alle Bewertungsfaktoren ΔL, die zwischen den links über und unter ihm stehenden Werten liegen. Liegt ein berechneter Bewertungsfaktor auf der Grenze, so gilt der höhere Pegelwert (vergl. DIN 1333).

k ΔL k ΔL k ΔL
0,112   3,55   112  
  - 9   6   21
0,141   4,47   141  
  - 8   7   22
0,178   5,62   178  
  - 7   8   23
0,224   7,08   224  
  - 6   9   24
0,282   8,91   282  
  - 5   10   25
0,355   11,2   355  
  - 4   11   26
0,447   14,1   447  
  - 3   12   27
0,562   17,8   562  
  - 2   13   28
0,708   22,4   708  
  - 1   14   29
0,891   28,2   891  
  0   15   30
1,12   35,5   1120  
  1   16   31
1,41   44,7   1410  
  2   17   32
1,78   56,2   1780  
  3   18   33
2,24   70,8   2240  
  4   19   34
2,82   89,1   2820  
  5   20   35
3,55   112   3550  
  6   21   36

Erläuterungen zu Tafel 1 und 2:

Der Bewertungsfaktor k erlaubt die Umrechnung verschieden hoher Pegel in einen bezüglich der Schallenergie äquivalenten Pegel entsprechend anderer Dauer. Er wird nach folgender Formel berechnet:

Hierbei ist q die zulässige Pegelerhöhung je Halbierung der Wirkzeit, die im Rahmen dieser Vorschrift gleich 3 gesetzt ist. ΔL ist die Pegeldifferenz zwischen dem ermittelten Pegel und dem Bezugspegel L0. Als Bezugspegel L0, für den der Bewertungsfaktor k 1 ist, kann der Immissionsrichtwert gewählt werden; soll der Richtwert nicht vorab festgelegt werden, so kann der Bezugspegel auch willkürlich gewählt werden, wobei die Tafelwerte ggf. extrapoliert werden können (4 Pegelstufen= 10 dB entsprechen einer Erhöhung des Bewertungsfaktors um den Faktor 10).

Die Tafeln 1a und 2 enthalten als Bewertungsfaktoren jeweils die geometrischen Mittelwerte zwischen den versetzt angeordneten Pegelwerten.

Die Berechnung des Wirkpegels L läßt sich mathematisch so formulieren:

Darin sind

der mittlere Bewertungsfaktor,

t1, t2 usw. die auf die einzelnen Pegelstufen oder -klassen entfallenden Wirkzeiten,
k1, k2 usw. die Bewertungsfaktoren für die einzelnen Pegelstufen oder -klassen und
T = t1 + t2 + ... die gesamte Meßzeit.



Beispiel für die Anlage eines Meßprotokolls (zu Nr. 2.423)

Je nach der Eigenart des zu untersuchenden Falles kann aus der folgenden Zusammenstellung eine Auswahl getroffen werden. Soweit erforderlich, sind weitere Angaben aufzunehmen.

Allgemeine Angaben:

Ort und Zeit der Messung, Name des Messenden, Lage der Meßorte (Lageplan), örtliche Verhältnisse, die die Schallausbreitung beeinflussen können (erforderlichenfalls Lageskizze mit Nordpfeil), Beschreibung der Geräuschquellen und ihre Lage, Kennzeichnung der Geräuschart, technische Daten und Betriebszustand bei technischen Anlagen, etwaige Fremdgeräusche, Meßgeräte (z.B. Bezeichnung, Typ, Meßbereich, Aufzeichnungsart, Art des Filters, Bewertungskurve), Meßwerte für die einzelnen Meßpunkte, getrennt nach Geräuschquellen, zeitlicher Verlauf, Schwankungsbereich.


Besondere Angaben:

Bei Innenmessungen:
Eigenarten des Raumes, Abmessungen (geschätzt), Abstand des Meßgerätes von Flächen und deren Beschaffenheit (z.B. schallschluckende oder schallreflektierende Ausbildung).

Bei Außenmessungen:
Wetterlage (z.B. Windgeschwindigkeit und Richtung, Niederschlag, Nebel, Temperatur), Beschreibung des Zwischengeländes, Umgebung der Meßstelle.

ENDE

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