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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Enzalutamid (neues Anwendungsgebiet)

Vom 18. Juni 2015
(BAnz. AT vom 06.07.2015 B3)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 21. Mai 2015 (BAnz AT 23.06.2015 B4), wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII werden den Angaben zur Nutzenbewertung von Enzalutamid in dem Anwendungsgebiet "Xtandi® ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Männer mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom, deren Erkrankung während oder nach einer Chemotherapie mit Docetaxel fortschreitet" gemäß dem Beschluss vom 20. Februar 2014 nach Nummer 4 folgende Angaben angefügt:

Enzalutamid

Neu zugelassenes Anwendungsgebiet vom 28. November 2014:

Enzalutamid (Xtandi®) ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Männer mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom mit asymptomatischem oder mild symptomatischem Verlauf nach Versagen der Androgenentzugstherapie, bei denen eine Chemotherapie klinisch noch nicht indiziert ist (siehe Abschnitt 5.1). 1

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Für Enzalutamid zur Behandlung des metastasierten kastrationsresistenten Prostatakarzinoms bei erwachsenen Männern mit asymptomatischem oder mild symptomatischem Verlauf der Erkrankung nach Versagen der Androgenentzugstherapie, bei denen eine Chemotherapie noch nicht klinisch indiziert ist, ist die zweckmäßige Vergleichstherapie:

Das abwartende Vorgehen unter Beibehaltung der bestehenden konventionellen Androgendeprivation
oder gegebenenfalls

die kombinierte, maximale Androgenblockade mit einem nichtsteroidalen Antiandrogen (Flutamid, Bicalutamid) oder

Abirateronacetat unter Beibehaltung der bestehenden Androgendeprivation.

Erläuterung:
Unter konventioneller Androgenentzugstherapie wird im Rahmen des vorliegenden Anwendungsgebietes die operative Kastration oder die medikamentöse Kastration durch Therapie durch LHRH-Analoga oder GnRH-Antagonisten verstanden. Bei Krankheitsprogression trotz einer konventionellen Androgenentzugstherapie stellt die kombinierte, maximale Androgenblockade eine mögliche Therapieoption dar, deren Einsatz jedoch aufgrund der zu erwartenden höheren Nebenwirkungen gegenüber der geringen Überlebensverlängerung sorgfältig mit dem Patienten abzuwägen ist. Bei der Erkrankung des metastasierten, kastrationsresistenten Prostatakarzinoms handelt es sich um eine palliative Therapiesituation. Dem Erhalt der Lebensqualität und der Symptomenkontrolle kommen daher besondere Bedeutung zu.

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber dem abwartenden Vorgehen unter Beibehaltung der bestehenden konventionellen Androgendeprivation:

Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.

Studienergebnisse der PREVAIL-Studie nach Endpunkten 2:

Endpunktkategorie Endpunkt Enzalutamid + ADT Abwartendes Vorgehen + ADT Enzalutamid vs. abw. Vorgehen
N Mediane Zeit bis zum Ereignis in Monaten
[95 %-KI]

Patienten mit Ereignis n (%)

N Mediane Zeit bis zum Ereignis in Monaten
[95 %-KI]

Patienten mit Ereignis n (%)

HR [95 %-KI] a
p-Wert
Mortalität
Gesamtüberleben
Gesamtpopulation
(Datenschnitt vom 16.09.2013)
872 32,4 [30,1; n. e.]

241 (27,6)

845 30,2 [28,0; n. e.]

299 (35,4)

0,71 [0,60; 0,84]
p < 0,001
Gesamtpopulation
(Datenschnitt vom 15.01.2014)
872 n. e. [31,7; n. e.]

299 (34,3)

845 31,0 [28,9; n. e.]

357 (42,2)

0,73 [0,63; 0,85]
k. A.
Gesamtpopulation
(Datenschnitt vom 01.06.2014)
872 35,3 [32,2; n. e.]

368 (42,2)

845 31,3 [28,8; 34,2]

416 (49,2)

0,77 [0,67; 0,88]
p = 0,0002
Morbidität
Zeit bis zur ersten skelettbezogenen Komplikation
Gesamtscore 872 31,1 [29,5; n. e.]

278 (31,9)

845 31,3 [23,9; n. e.]

309 (36,6)

0,72 [0,61; 0,84]
p < 0,001
Bestrahlung des Knochens 872 n. e. [31,1; n. e.]

181 (20,8)

845 31,3 [31,3; n. e.]

208 (24,6)

0,69 [0,57; 0,84]
p < 0,001
Knochenoperation 872

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