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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage VII - Hinweise zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln (aut idem): Aktualisierung der bestehenden Gruppe mit dem Wirkstoff Naftidrofuryl
Vom 18. Februar 2016
(BAnz. AT vom 22.04.2016 B2)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 17. März 2016 (BAnz. AT 12.04.2016 B3), wie folgt zu ändern:
In der Tabelle in Teil A der Anlage VII wird die Zeile
| Wirkstoff | Wirkstoffbasen im Verhältnis |
austauschbare Darreichungsformen |
| "Naftidrofuryl Naftidrofuryl hydrogenoxalat |
Filmtabletten Kapseln Retarddragees Retardkapseln" |
wie folgt gefasst:
| Wirkstoff | Wirkstoffbasen im Verhältnis |
austauschbare Darreichungsformen |
| "Naftidrofuryl | Filmtabletten Hartkapseln Hartkapseln, retardiert Retardtabletten" |
Die Änderung der Richtlinie tritt am 1. Juni 2016 in Kraft.
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ENDE |
(Stand: 20.01.2025)
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