Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

(LFGB § 40)
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1. Rechtsgrundlagen

1.1 Internationales Recht und EU-Recht

1.2 Bundesrecht

1.3 Landesrecht

2. Verfahren

2.1 Zuständigkeit

2.2 Auswahl des Unternehmens

2.2.1 Gegenstand einer Veröffentlichung

2.3 Anhörung

2.4 Mitteilung der Entscheidung über die Information der Öffentlichkeit

2.5 Veröffentlichung

2.6 Zeitnahe Überprüfung der Abstellung des Verstoßes

3. Auslegungsfragen

3.1 Umgang mit Verstößen, die vor der Veröffentlichung beseitigt sind

3.2 Durch Tatsachen hinreichend begründeter Verdacht

3.3 Bezug zu Lebens- oder Futtermittel

3.4 Proben auf der Grundlage mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen

3.5 Grenzwerte, Höchstmengen und Höchstgehalte

3.6 Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe

3.7 Verstoß in nicht nur unerheblichen Ausmaß

3.8 Wiederholter Verstoß

3.9 Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 Euro zu erwarten oder Abgabe an die Staatsanwaltschaft nach § 41 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

3.10 Verstöße gegen bauliche Anforderungen sowie Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten

3.11 Verhältnis zu § 40 Abs. 1 LFGB

4. Schlussbestimmungen

Anlage 1 Musterschreiben Anhörung § 40 Abs. 1a LFGB

Anlage 2