Regelwerk Lebensmittel/Bedarfsgegenstände

Wein-DVO LSA
Inhalt =>

§ 1 Abgrenzung der bestimmten Anbaugebiete und Landweingebiete

§ 2 Stützungsprogramm

§ 3 Anerkennung von Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen
(zu § 22g des Weingesetzes)

§ 4 (aufgehoben)

§ 5 Wiederbepflanzungen

§ 6 Umwandlung bestehender Pflanzrechte

§ 7 Mengenregulierung

§ 8 Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A.

§ 9 Landwein

§ 10 Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle

§ 10a Löschungen in der Weinbergsrolle

§ 11 Sachverständigenausschuss

§ 12 Anerkannte Erzeuger nach der Verordnung (EG) Nr. 607/2009

§ 13 Erhebung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds

§ 14 (aufgehoben)

§ 15 Vorschriften über die Berechnung der Ertragsrebfläche während Flurbereinigungsverfahren

§ 16 Herstellung von Wein mit den Bezeichnungen "Classic" und "Selection"

§ 16a Anerkennung von Auszeichnungen und ähnlichen Angaben

§ 17 Geografische Angaben

§ 18 Vereinfachte Buchführung

§ 19 Moderne Buchführung

§ 20 Automatisierte Analysenbuchführung

§ 21 Herbstbuch

§ 22 Begleitpapierkopie

§ 23 Meldungen § 24 Zuständige Behörde

§ 25 Bußgeldvorschriften

§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Abgrenzung des zu Sachsen-Anhalt gehörenden Teils des bestimmten Anbaugebietes Saale-Unstrut und des Landweingebietes Mitteldeutscher Landwein 

Anlage 2 Abgrenzung des zu Sachsen-Anhalt gehörenden Teils des bestimmten Anbaugebietes Sachsen und des Landweingebietes Sächsischer Landwein 

Anlage 3 Rebsorten, die zur Erzeugung von Wein, Mitteldeutschem Landwein und Qualitätswein im bestimmten Anbaugebiet Saale-Unstrut zugelassen sind 

Anlage 4 Rebsorten, die zur Erzeugung von Wein, Sächsischem Landwein und Qualitätswein im bestimmten Anbaugebiet Sachsen zugelassen sind 

Anlage 5 Natürliche Mindestalkoholgehalte für Qualitätswein, Prädikatswein und Sekt b. A. für den zu Sachsen-Anhalt gehörenden Teil des bestimmten Anbaugebietes Saale-Unstrut 

Anlage 6 Natürliche Mindestalkoholgehalte für Qualitätswein und Prädikatswein für den zu Sachsen-Anhalt gehörenden Teil des bestimmten Anbaugebietes Sachsen

Anlage 7 Verzeichnis der zulässigen Gemeinde- oder Ortsteilnamen für Groß- und Einzellagen 

Anlage 8