Regelwerk, Arzneimittel

(InfoQuaAm)
- Inhalt =>

1 Allgemeines

2 Qualitätsmängel

2.1 Begriffsbestimmung

2.2 Normative Vorgaben

2.3 Mindestangaben zu Qualitätsmängeln

3 Informationswege bei Fertigarzneimitteln und Ausgangsstoffen

3.1 Mitteilung durch Apotheken und Krankenhausapotheken

3.2. Weiterleitung durch untere Gesundheitsbehörde

3.2.1 Mitteilung bei nationalem Sitz des pharmazeutischen Unternehmers

3.2.2 Mitteilung bei internationalem Sitz des pharmazeutischen Unternehmers

3.2.3 Arzneimittelfälschungen

3.3 Weiterleitung durch Bezirksregierung

3.3.1 Vorgehen bei erforderlicher RAS-Meldung

3.3.2 Maßnahmen bei RAS-Meldungen

3.4 Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeiten

4 Informationswege bei Rezeptur- und Defekturarzneimitteln

4.1 Mitteilung durch Apotheken und Krankenhausapotheken

4.2 Weiterleitung durch untere Gesundheitsbehörde

5 Zentral zugelassene Arzneimittel

6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1