Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 23. Oktober 2018
(MBl. NRW. Nr. 28 vom 23.10.2018 S. 612)


Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
- II 4-62.71.40 -

Der Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 5. November 2015 (MBl. NRW. S. 801) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1.1 wird der fünfte Spiegelstrich wie folgt gefasst:

alt neu
- des im Rahmen des GAK-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1988 (BGBl. I S. 1055) beschlossenen Förderbereiches "Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung", "- des GAK-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1988 (BGBl. I S. 1055),"

2. In Nummer 3 werden die Wörter "aktive Landwirtinnen oder Landwirte" durch die Wörter "Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber" und die Angabe "9" durch die Angabe "4" ersetzt.

3. Nummer 5.4 wird wie folgt gefasst:

alt neu
5.4 auf die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland und auf eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung zur Vorbereitung einer Neueinsaat (Pflegeumbruch) zu verzichten; die Bewilligungsbehörde kann ausnahmsweise einen Pflegeumbruch genehmigen, wenn die Grasnarbe aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände zerstört wurde und erneuert werden muss, "5.4 auf die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland und auf eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung zur Vorbereitung einer Neueinsaat (Pflegeumbruch) zu verzichten; soweit keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen, kann die Bewilligungsbehörde im Einzelfall
  1. eine Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte unter Abwägung der berechtigten Einzelinteressen und der Interessen des Natur- und Umweltschutzes genehmigen,
  2. einen Pflegeumbruch genehmigen, wenn die Grasnarbe aufgrund höherer Gewalt oder besonderer Umstände zerstört wurde und erneuert werden muss.

Umwandlungen von Dauergrünland in Ackerland und Pflegeumbrüche bis zu einem Umfang von 0,25 Hektar sind hiervon abweichend ohne Genehmigung nach diesen Richtlinien zulässig, soweit keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen,"

4. Nummer 5.6 wird wie folgt gefasst:

alt neu
5.6 jede Abweichung vom Antrag, insbesondere jeden Wechsel des Nutzungsberechtigten, jede Änderung des Umfangs der geförderten Flächen oder des Viehbesatzes des Betriebes, mit dem Antrag auf Auszahlung, und bei Flächenänderungen mit dem Flächenverzeichnis, der Bewilligungsbehörde schriftlich mitzuteilen, "5.6 jede Abweichung vom Antrag, insbesondere jede Nutzungsänderung, jede Änderung in der Größe der bewirtschafteten Flächen und jeden Wechsel des Nutzungsberechtigten während der Dauer der Verpflichtungen sowie alle Tatsachen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen oder für die Rückforderung der Zuwendung erheblich sind, unverzüglich schriftlich mitzuteilen,"

5. Nummer 8.4.2.2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Werden Unregelmäßigkeiten gemäß Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 im Betrieb festgestellt, wird der Zuwendungsbetrag bei leichten Unregelmäßigkeiten um 20 Prozent gekürzt und bei mittleren um 50 Prozent. "Werden Unregelmäßigkeiten gemäß Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 im Betrieb festgestellt, wird der Zuwendungsbetrag bei geringfügigen Unregelmäßigkeiten um 5 Prozent, bei leichten um 20 Prozent und bei mittleren um 50 Prozent gekürzt."

6. In Nummer 8.4.2.4 wird die Angabe "0,3" durch die Angabe "0,30" ersetzt.

7. Nummer 8.4.2.5 wird wie folgt gefasst:

alt neu

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 14.05.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion