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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 5. November 2015
(MBl. NRW. Nr. 36 vom 17.12.2015 S. 801; 23.10.20218 S. 612 18; 10.10.2020 S. 652 20; 13.11.2021 S. 1025 21 aufgehoben)
Gl.-Nr.: 7861



(Red. Anm.: Dieser Bereich wird nicht mehr fortgeführt)

I a 4 - 62.71.40

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 18 21 Das Land gewährt auf der Grundlage

in den jeweils geltenden Fassungen und nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuwendungen zur Förderung des ökologischen Landbaus.

1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Förderfähig ist die Einführung und die Beibehaltung ökologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methoden (ökologischer Landbau).

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