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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung

Vom 30. April 2025
(BGBl. I Nr. 128 vom 05.05.2025)


Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungenim DIP

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), aufgrund:

Artikel 1
Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung

Die GAPInVeKoS-Verordnung vom 19. Dezember 2022 (BAnz AT 19.12.2022 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 156) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 29 durch die folgende Angabe ersetzt:

" § 29 Ermittlung der Flächengröße".

2. § 1 Nummer 1 wird durch folgende Nummer 1 ersetzt:

alt neu
1. der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 06.12.2021 S. 187; L 29 vom 10.02.2021 S. 45) in der jeweils geltenden Fassung sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, soweit es nicht anzuwenden ist auf die Interventionskategorien nach Titel III Kapitel IV der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 06.12.2021 S. 1; L 181 vom 07.07.2022 S. 35; L 227 vom 01.09.2022 S. 137), in der jeweils geltenden Fassung, "1. der Verordnung (EU) 2021/2116 sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte hinsichtlich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, soweit es nicht anzuwenden ist auf die Interventionskategorien nach Titel III Kapitel IV der Verordnung (EU) 2021/2115".

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(Stand: 10.06.2025)

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