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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung der Änderung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches

Vom 14. Juli 2026
(BAnz. AT 06.08.2026 B1)


Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 53. Plenarsitzung am 20. Mai 2026 die Änderung folgender Leitsätze beschlossen (Anlage):

- Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse

Diese Änderung der Leitsätze wird hiermit nach § 15 Absatz 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 29) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht.

Berlin, den 14. Juli 2026

Anlage

Änderung der Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse

Die Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse vom 14. Januar 2021 (BAnz AT 22.03.2021 B1, GMBl 23/2021, S. 502), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 16. September 2025 (BAnz AT 27.10.2025 B2, GMBl 33/2025, S. 710-714) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:

Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:

Nummer 1.3.2 wird wie folgt geändert:

alt neu
Zutaten anderer Lebensmittel

Bei der Herstellung von Fischerzeugnissen werden unter anderem verwendet:

  • Aufgüsse
    Aufgüsse sind Zubereitungen aus Trinkwasser, wahlweise Essig6, Säuerungsmitteln7, Salzen und anderen geschmackgebenden Zutaten.
  • Soßen (auch Saucen)
    Soßen (auch Saucen) sind gebundene Zubereitungen aus den unter Aufgüssen genannten Zutaten, Fett und anderen Bestandteilen.
  • Cremes
    Cremes sind Soßen, die bei Erzeugnissen, die durch Erhitzen haltbar gemacht sind, verwendet werden. Sie enthalten mindestens 20 % Fett.
  • Tomatensoßen und -cremes
    Tomatensoßen und -cremes werden unter Verwendung von mindestens 20 % Tomatenmark mit einem Gehalt von 36 % kochsalzfreier Trockenmasse hergestellt.
  • Sahnesoßen und -cremes (Rahmsoßen und -cremes)
    Diese Zutaten enthalten mindestens 2 % Milchfett. Wird das Wort "Sahne" in der Bezeichnung des Lebensmittels vorangestellt (zum Beispiel "Sahne-Hering ..."), sind in der Soße mindestens 4 % Milchfett enthalten.
    Der Milchfettanteil stammt aus der Verwendung von Sahne (Rahm), auch unter Mitverwendung von saurer Sahne oder Crème fraîche.
  • Weinsoßen und -cremes
    Weinsoßen und -cremes werden unter Verwendung von mindestens 20 % Wein hergestellt.
  • Soßen und Cremes mit Mayonnaise und mayonnaiseähnlichen Feinkostsoßen8
    Wird in hervorhebender Weise auf Zutaten wie "Mayonnaisensoße", "Remoulade", "Mayonnaise" hingewiesen (zum Beispiel "...in Mayonnaisensoße"), beträgt der Anteil dieser Zutat mindestens 50 % an der Soße oder Creme.
  • Gelee/Aspik
    Gelee beziehungsweise Aspik ist die erstarrte Mischung aus Wasser, Geliermittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, Essig6 oder Säuerungsmitteln7 sowie Salz und anderen geschmackgebenden Zutaten.
  • Pflanzliche Speiseöle9, auch als Zubereitung.
  • Würzmarinaden
    Flüssig-pastöse Mischung zum Würzen, die keine kaltgarende Wirkung entfaltet, auch unter Verwendung von beispielsweise Speiseölen und Kochsalz. Derartig gewürzte Erzeugnisse können zum Beispiel als "...mit Würzmarinade" bezeichnet werden.
" Zutaten anderer Lebensmittel

Bei der Herstellung von Fischerzeugnissen werden unter anderem verwendet:

  • Aufgüsse
    Aufgüsse sind Zubereitungen aus Trinkwasser, wahlweise Essig6, Säuerungsmitteln7, Salzen und anderen geschmackgebenden Zutaten.
  • Soßen (auch Saucen)
    Soßen (auch Saucen) sind gebundene/emulgierte Zubereitungen aus den unter Aufgüssen genannten Zutaten, Fett und anderen Bestandteilen.
  • Cremes
    Cremes sind Soßen, die mindestens 20 % Fett enthalten.
  • Tomatensoßen und -cremes
    Tomatensoßen und -cremes werden unter Verwendung von mindestens 20 % Tomatenmark mit einem Gehalt von 36 % kochsalzfreier Trockenmasse hergestellt.
  • Sahnesoßen und -cremes (Rahmsoßen und -cremes)
    Diese Soßen/Cremes enthalten mindestens 2 % Milchfett. Wird das Wort "Sahne" in der Bezeichnung des Lebensmittels vorangestellt (zum Beispiel "Sahne-Hering ..."), sind in der Soße/Creme mindestens 4 % Milchfett enthalten.
    Der Milchfettanteil stammt aus der Verwendung von Sahne (Rahm)12, auch unter Mitverwendung von saurer Sahne oder Crème fraîche.
  • Weinsoßen und -cremes
    Weinsoßen und -cremes werden unter Verwendung von mindestens 20 % Wein hergestellt.
  • Soßen und Cremes mit Mayonnaise und mayonnaiseähnlichen Feinkostsoßen8
    Wird in hervorhebender Weise auf Zutaten wie "Mayonnaisesoße", "Remoulade", "Mayonnaise" hingewiesen (zum Beispiel "...in Mayonnaisesoße"), beträgt der Anteil dieser Zutat mindestens 50 % an der Soße oder Creme.
  • Gelee/Aspik
    Gelee beziehungsweise Aspik ist die erstarrte Mischung aus Wasser, Geliermittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, Essig6 oder Säuerungsmitteln7 sowie Salz und anderen geschmackgebenden Zutaten.
  • Pflanzliche Speiseöle9, auch als Zubereitung gegebenenfalls mit geschmackgebenden Zutaten (wie zum Beispiel Kräutern, Knoblauch).
  • Würzmarinaden

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