Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung
zur Änderung der Tabakprodukt-Verordnung

Vom 19. Oktober 2005
(BGBl. I Nr. 67 vom 31.10.2005 S. 3035)



Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund des § 21 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f und j des Vorläufigen Tabakgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), § 21 Abs. 1 zuletzt geändert durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit:

Artikel 1

Die Tabakprodukt-Verordnung vom 20. November 2002 (BGBl. I S. 4434), geändert durch Artikel 2 § 3 Abs. 20 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618), wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
1. Akkreditierung entsprechend DIN EN ISO/IEC 17025 (2001) 1 von einer Akkreditierungsstelle im Deutschen Akkreditierungsrat, "1. Akkreditierung entsprechend DIN EN ISO/IEC 17025 (2001)1) durch eine staatlich anerkannte Akkreditierungsstelle,".

2. § 7 Abs. 4

(4) Tabakerzeugnisse dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn den Warnhinweisen im Sinne der Absätze 1 bis 3 die Wörter "Die EG-Gesundheitsminister:" vorangestellt sind und diese Angabe außerhalb einer nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 vorgeschriebenen Umrandung angebracht ist.

wird aufgehoben.

3. In § 10 Abs. 2 wird die Angabe "oder Abs. 4" gestrichen.

4. Dem § 11 werden die Absätze 5 und 6 angefügt.

5. Nummer 10 der Anlage wird wie folgt gefasst:

alt neu
10. Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Rauchen aufgeben möchten: (Telefonnummer/Postanschrift/Internetadresse/Befragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker).  "10. Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Rauchen aufgeben möchten: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Tel.: 01805-313131, www.rauchfrei-info.de."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 06.07.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion