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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen

Vom 20. April 2013
(BGBl. I Nr. 19 vom 24.04.2013 S. 917)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz - AgrarMSG)

- wie eingefügt -

Artikel 2
Änderung des Weingesetzes

§ 16 Absatz 4 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Satz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, zur Durchführung von für den Weinbau und die Weinwirtschaft anwendbaren Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union erforderlich ist,
  1. das Verfahren zur Anerkennung von Branchenverbände nach Artikel 125o der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 zu regeln,
  2. Vermarktungsregeln zur Steuerung des Angebots im Sinne des Artikels 113c der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 festzusetzen.
"Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von für den Weinbau und die Weinwirtschaft anwendbaren Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union Vermarktungsregeln zur Steuerung des Angebots im Sinne des Artikels 113c der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 festzusetzen."

2. In Satz 2 werden die Wörter "Satz 1 Nummer 2" durch die Angabe "Satz 1 " ersetzt.

Artikel 3
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Das Milch- und Margarinegesetz vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Absatz 1 Nummer 9 wird das Wort "gewerbliches" durch das Wort "ein" ersetzt.

2. In § 4 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "mit den Bundesministerien der Justiz und für Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter "mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 95 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Artikel 5
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

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