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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, der Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-Durchführungsverordnung sowie der Milchproduktqualitätsverordnung und weiterer Verordnungen des Milchproduktrechts

Vom 21. Mai 2026
(BGBl. I vom 11.06.2026 Nr. 168)


Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

EU-Rechtsakte: siehe =>

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat verordnet aufgrund

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier

Die Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 1995 (BGBl. I S. 46), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 30. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 342) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 1a Absatz 3 Satz 3 wird der folgende Satz eingefügt:

"Die zuständige Behörde kann für Anzeigen nach Satz 3 Muster im Bundesanzeiger bekannt geben; sofern Muster bekannt gegeben sind, sind diese zu verwenden."

2. § 1b wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Nummer 4 wird die Angabe "Nummer 2" durch die Angabe "Nummer 2a" ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Nach Nummer 6 werden die folgenden Nummern 7 und 8 eingefügt:

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(Stand: 15.06.2026)

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