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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Verordnung durch Krankenhausärzte

Vom 17. Juli 2014
(BAnz. AT 06.10.2014 B2)


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege ( Häusliche Krankenpflege-Richtlinie) in der Fassung vom 17. September 2009 (BAnz. Nr. 21a vom 9. Februar 2010), zuletzt geändert am 23. Januar 2014 (BAnz AT 30.04.2014 B5), wie folgt zu ändern:

I.

In § 5 "Dauer der Verordnung häuslicher Krankenpflege" wird der Absatz 2 wie folgt geändert:

In Satz 2 wird das Wort "Werktagen" durch die Wörter "Arbeitstagen (Montag bis Freitag, wenn diese nicht gesetzliche Feiertage sind)" ersetzt.

II.

In § 6 "Genehmigung von häuslicher Krankenpflege" wird der Absatz 6 wie folgt geändert:

In Satz 1 wird hinter dem Wort "Arbeitstag" die Angabe "(Montag bis Freitag, wenn diese nicht gesetzliche Feiertage sind)" eingefügt.

III.

In § 7 "Zusammenarbeit mit Pflegediensten/Krankenhäusern" wird der Absatz 5 wie folgt geändert:

1. In Satz 1 werden die Wörter "dritten auf die Entlassung folgenden Werktages" durch die Angabe "fünften auf die Entlassung folgenden Arbeitstages (Montag bis Freitag, wenn diese nicht gesetzliche Feiertage sind)" ersetzt.

2. In Satz 2 wird das Wort "soll" durch das Wort "hat" ersetzt.

3. In Satz 2 wird vor das Wort "informieren" das Wort "zu" eingefügt.

4. Nach Satz 2 wird folgender Satz angefügt:

" § 11 Absatz 4 SGB V bleibt unberührt.".

IV.

Das Sachverzeichnis wird wie folgt geändert:

1. In der Zeile "Infusionen, S.c. Siehe Infusionen (Nr. 16)" wird die Angabe "Nr. 16" durch die Angabe "Nr. 16a" ersetzt.

2. Nach der Zeile "Mobilität, Hilfe bei Siehe Beschreibung Grundpflege/Behandlungspflege" wird eine neue Zeile eingefügt. In der linken Spalte der neuen Zeile werden die Wörter "Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA)" eingefügt. In der rechten Spalte der neuen Zeile werden die Wörter "Siehe Sanierung von MRSA-Trägern (Nr. 26a)" eingefügt.

V.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 17. Juli 2014

ID: 260770

ENDE

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