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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Versorgung eines suprapubischen Katheters

Vom 19. September 2013
(BAnz. AT 12.12.2013 B7)


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2013 beschlossen, die Anlage der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege ( Häusliche Krankenpflege-Richtlinie) in der Neufassung vom 17. September 2009 (BAnz Nr. 21a vom 9. Februar 2010), zuletzt geändert am 21. Februar 2013 (BAnz AT 20.08.2013 B3) wie folgt zu ändern:

I.

Die Nummer 22 wird wie folgt geändert:

1. In der Spalte "Leistungsbeschreibung" wird der den Satz abschließende Punkt gestrichen und werden folgende Spiegelstriche angefügt:

"

- nach Neuanlage

- bei Entzündungen mit Läsionen der Haut an der Katheteraustrittsstelle."

2. In der Spalte "Bemerkung" werden folgende Sätze angefügt:

"Die Abdeckung oder der Wechsel der Abdeckung ist auch ohne Entzündungen mit Läsionen der Haut verordnungsfähig, wenn damit insbesondere durch erhebliche Schädigungen mentaler Funktionen (z.B. Kognition, Gedächtnis, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Orientierung, psychomotorische Unruhe) bedingte gesundheitsgefährdende Handlungen des Patienten an der Katheteraustrittsstelle oder dem Katheter wirksam verhindert werden können. Dies muss aus der Verordnung hervorgehen."

3. Die Spalte "Dauer und Häufigkeit der Maßnahme" wird wie folgt gefasst:

"nach Neuanlage für bis zu 14 Tage"

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 19. September 2013

ID: 260768

ENDE

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