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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Kurzzeitpflegeheim

Vom 15. April 2010
(BAnz. AT Nr. 93 vom 25.06.2010 S. 2214)


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 15. April 2010 die Änderung der Richtlinie zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege ( Häusliche Krankenpflege-Richtlinie) in der Neufassung vom 17. September 2009 (BAnz. Nr. 21a vom 9. Februar 2010) beschlossen:

I.

In § 1 Absatz 2 wird nach Satz 3 folgender Satz neu eingefügt:

"Ein Anspruch besteht auch für Versicherte, die nicht nach § 14 SGB XI pflegebedürftig sind, während ihres Aufenthalts in Kurzzeitpflegeeinrichtungen (siehe auch Absatz 6)."

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 15. April 2010

ID:

ENDE

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