umwelt-online: Ta Luft 02 (11)

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Ermittlung des Mindestabstandes zu empfindlichen Pflanzen (z.B. Baumschulen, Kulturpflanzen) und Ökosystemen im Hinblick auf die Anforderungen der Nummer 4.8 Anhang 1

Prüfung nach Nummer 4.8, ob der Schutz vor erheblichen Nachteilen durch Schädigung empfindlicher Pflanzen (z.B. Baumschulen, Kulturpflanzen) und Ökosysteme durch Einwirkung von Ammoniak gewährleistet ist

Nummer 4.8 bestimmt, dass die Unterschreitung der Mindestabstände in Abbildung 4 einen Anhaltspunkt für das Vorliegen erheblicher Nachteile durch die Schädigung empfindlicher Pflanzen (z.B. Baumschulen, Kulturpflanzen) und Ökosysteme durch die Einwirkung von Ammoniak gibt.

Bei Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren wird mit Hilfe der Emissionsfaktoren der Tabelle 11 für Tierart, Nutzungsrichtung, Aufstallung und Wirtschaftsdüngerlagerung und für die jeweiligen Tierplatzzahlen die unter ungünstigen Bedingungen zu erwartende Ammoniakemission der Anlage je Jahr ermittelt. Bei unterschiedlichen Tierarten, Haltungsarten und Nutzungsarten sind die jeweiligen jährlichen Ammoniakemissionen zu addieren. Mit dieser jährlichen Ammoniakemission kann aus der Abbildung 4 der Mindestabstand entnommen werden, dessen Unterschreiten einen Anhaltspunkt für das Vorliegen erheblicher Nachteile gibt.

Für die Berechnung des Mindestabstandes entsprechend Abbildung 4 gilt die Gleichung

Xmin = (F ⋅ Q)0,5,

wobei F den Wert 41668 m2 ⋅ a/Mg einnimmt und Q die jährliche Ammoniakemission in Mg/a angibt. Diese Gleichung kann auch bei höheren jährlichen Ammoniakemissionen als den in der Abbildung 4 dargestellten 22 Mg/a angewendet werden.

Wenn über eine Ausbreitungsrechnung nach Anhang 3 unter Berücksichtigung der Haltungsbedingungen nachgewiesen wird, dass bei einem geringeren als nach Abbildung 4 zu ermittelnden Abstand eine Zusatzbelastung für Ammoniak von 3 µg/m3 an keinem maßgeblichen Beurteilungspunkt überschritten wird, gibt erst das Unterschreiten dieses neu ermittelten geringeren Abstandes einen Anhaltspunkt auf das Vorliegen erheblicher Nachteile durch Schädigung empfindlicher Pflanzen (z.B. Baumschulen, Kulturpflanzen) und Ökosysteme auf Grund der Einwirkung von Ammoniak.

Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblicher Nachteile sind dann nicht gegeben, wenn die Gesamtbelastung an Ammoniak an keinem Beurteilungspunkt 10 µg/m3 überschreitet.

Die Mindestabstandskurve ist für bodennahe Quellen abgeleitet und berücksichtigt eine mögliche Verminderung der Immissionskonzentration durch Ableitung der Abgase über Schornsteine entsprechend Nummer 5.5 nicht. Gegebenenfalls ist zur Berücksichtigung dieser Ableitungsbedingungen eine Ausbreitungsrechnung nach Anhang 3 durchzuführen.

Abbildung 4: Mindestabstand von Anlagen zu empfindlichen Pflanzen (z.B. Baumschulen, Kulturpflanzen) und Ökosystemen, bei dessen Unterschreiten sich Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblicher Nachteile durch Schädigung dieser Schutzgüter auf Grund der Einwirkung von Ammoniak ergeben

Tabelle 11: Ammoniakemissionsfaktoren für Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren*)

Tierart, Nutzungsrichtung, Aufstallung, Wirtschaftsdüngerlagerung Ammoniakemissions-
faktor
(kg/(Tierplatz a))
Mastschweine  
Zwangslüftung, Flüssigmistverfahren (Teil- oder Vollspaltenböden) 3,64
Zwangslüftung, Festmistverfahren 4,86
Außenklimastall, Kistenstall (Flüssig- oder Festmistverfahren) 2,43
Außenklimastall, Tiefstreu- oder Kompostverfahren 4,86
Ferkelerzeugung (Zuchtsauenhaltung)  
Alle Bereiche und Aufstallungsformen
(Zuchtsauen inkl. Ferkel bis 25 kg)
7,29
Legehennen  
Käfighaltung mit belüftetem Kotband 0,0389
Volierenhaltung mit belüftetem Kotband 0,0911
Bodenhaltung/Auslauf (Entmistung 1 mal je Durchgang) 0,3 157
Mastgeflügel  
Masthähnchen, Bodenhaltung 0,0486
Enten 0,1457
Puten 0,7286
Milchvieh  
Anbindehaltung, Fest- oder Flüssigmistverfahren 4,86
Liegeboxenlaufstall, Fest- oder Flüssigmistverfahren 14,57
Laufstall, Tiefstreuverfahren 14,57
Laufstall, Tretmistverfahren 15,79
Mastbullen, Jungvieh inkl. Aufzucht (0,5 bis 2 Jahre)  
Anbindehaltung, Fest- oder Flüssigmistverfahren 2,43
Laufstall, Flüssigmistverfahren 3,04
Laufstall, Tretmistverfahren 3,64
*) Weichen Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren wesentlich in Bezug auf Tierart, Nutzungsrichtung, Aufstallung, Fütterung oder Wirtschaftsdüngerlagerung von den in Tabelle 11 genannten Verfahren ab, können auf der Grundlage plausibler Begründungen (z.B. Messberichte, Praxisuntersuchungen) abweichende Emissionsfaktoren zur Berechnung herangezogen werden.

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  Anhang 2

Abbildung 5: Arsen und anorganische Arsenverbindungen

Abbildung 6: Blei und anorganische Bleiverbindungen

Abbildung 7: Cadmium und anorganische Cadmiumverbindungen sowie Thalium und anorganische Thalliumverbindungen

Abbildung 8: Nickel und anorganische Nickelverbindungen

Abbildung 9: Quecksilber und anorganische Quecksilberverbindungen

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