Regelwerk, Immissionsschutz, BImSchVen
10.BImschV DV
- Inhalt =>
| 1 Anwendungsbereich |
| 2 Überwachung der Auszeichnung (zu § 13 der 10. BImSchV) |
| 3 Nachweisführung (zu § 14 der 10. BImSchV) |
| 4 Entnahme und Untersuchung von Proben von Kraftstoffen im Rahmen der §§ 13 und 14 der 10. BImSchV |
| 4.5 Ort der Probenahme |
| 5 Entnahme und Untersuchung von Proben für Kraft- und Brennstoffe nach § 1 Absatz 4, 6, 7, 9 und 10 der 10. BImSchV |
| 5.5 Probenahme |
| 6 Maßnahmen bei Verstößen |
| 7 Kosten |
| 8 Bearbeitung von Beschwerden |
| 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
| Anlagen |
| Anlage 1 Protokoll über die Probenahme von Kraftstoffen zur Überwachung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV vom 8. Dezember 2010, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2019 geändert worden ist |
| Anlage 2 Protokoll über die Probenahme von Brenn- und Kraftstoffen gemäß § 1 Absatz 4, 6, 7, 9 und 10 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV vom 8. Dezember 2010, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2019 geändert worden ist |
| Anlage 3 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 228:2017-08 - Ottokraftstoff E5 |
| Anlage 4 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 228:2017-08 - Ottokraftstoff E10 |
| Anlage 5 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 590:2017-10 - Dieselkraftstoff |
| Anlage 6 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungsgrenzwerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 14214:2019-05 - Biodiesel |
| Anlage 7 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungsgrenzwerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 15293:2018-10 - Ethanolkraftstoff (E85) |
| Anlage 8 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 589:2019-03 - Autogas |
| Anlage 9 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 16723-2:2017-10 - Erdgas und Biogas als Kraftstoff |
| Anlage 10 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN 51605:2016-01 - Pflanzenölkraftstoff, Rapsöl |
| Anlage 11 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN 51623:2015-12 - Pflanzenölkraftstoff, alle Saaten |
| Anlage 12 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 17124:2019-07 - Wasserstoff als Kraftstoff |
| Anlage 13 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung in Dieselkraftstoff zur Verwendung für mobile Maschinen und Geräte, für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie für Binnenschiffe und Sportboote |
| Anlage 14 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von schwerem Heizöl |
| Anlage 15 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von leichtem Heizöl |
| Anlage 16 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von leichtem Heizöl schwefelarm |
| Anlage 17 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von leichtem Heizöl schwefel- und stickstoffarm |
| Anlage 18 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von Gasöl für den Seeverkehr (DMX, DMa und DMZ nach Tabelle 1 der DIN ISO 8217:2018) |
| Anlage 19 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von Schiffsdiesel (DMB nach Tabelle 1 der DIN ISO 8217:2018) |
| Anlage 20 Mindestanzahl an Proben |
| I. Mindestzahl an Proben je Kraftstoffsorte und Zeitraum (Sommer, Winter) mit Marktanteilen von 10 % und mehr nach DIN EN 14274, Ausgabe Mai 2013 |
| II. Mindestzahl an Proben je Kraftstoffsorte und Zeitraum (Sommer, Winter) mit Marktanteilen unterhalb von 10 % nach DIN EN 14274, Ausgabe Mai 2013 |
| III. Mindestzahl an Proben von Kraft- und Brennstoffen nach § 1 Absatz 4, 6, 7, 9 und 10 der 10. BImSchV je Zeitraum (Sommer, Winter) |