Regelwerk, Immissionsschutz, BImSchVen

10.BImschV DV
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1 Anwendungsbereich
2 Überwachung der Auszeichnung (zu § 13 der 10. BImSchV)
3 Nachweisführung (zu § 14 der 10. BImSchV)
4 Entnahme und Untersuchung von Proben von Kraftstoffen im Rahmen der §§ 13 und 14 der 10. BImSchV
4.5 Ort der Probenahme
5 Entnahme und Untersuchung von Proben für Kraft- und Brennstoffe nach § 1 Absatz 4, 6, 7, 9 und 10 der 10. BImSchV
5.5 Probenahme
6 Maßnahmen bei Verstößen
7 Kosten
8 Bearbeitung von Beschwerden
9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen
Anlage 1 Protokoll über die Probenahme von Kraftstoffen zur Überwachung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV vom 8. Dezember 2010, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2019 geändert worden ist
Anlage 2 Protokoll über die Probenahme von Brenn- und Kraftstoffen gemäß § 1 Absatz 4, 6, 7, 9 und 10 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen - 10. BImSchV vom 8. Dezember 2010, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2019 geändert worden ist
Anlage 3 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 228:2017-08 - Ottokraftstoff E5
Anlage 4 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 228:2017-08 - Ottokraftstoff E10
Anlage 5 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 590:2017-10 - Dieselkraftstoff
Anlage 6 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungsgrenzwerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 14214:2019-05 - Biodiesel
Anlage 7 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungsgrenzwerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 15293:2018-10 - Ethanolkraftstoff (E85)
Anlage 8 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 589:2019-03 - Autogas
Anlage 9 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 16723-2:2017-10 - Erdgas und Biogas als Kraftstoff
Anlage 10 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN 51605:2016-01 - Pflanzenölkraftstoff, Rapsöl
Anlage 11 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN 51623:2015-12 - Pflanzenölkraftstoff, alle Saaten
Anlage 12 Prüfprotokoll zur Überwachung der Einhaltung von Anforderungswerten bei einmaliger Prüfung nach DIN EN 17124:2019-07 - Wasserstoff als Kraftstoff
Anlage 13 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung in Dieselkraftstoff zur Verwendung für mobile Maschinen und Geräte, für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie für Binnenschiffe und Sportboote
Anlage 14 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von schwerem Heizöl
Anlage 15 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von leichtem Heizöl
Anlage 16 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von leichtem Heizöl schwefelarm
Anlage 17 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von leichtem Heizöl schwefel- und stickstoffarm
Anlage 18 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von Gasöl für den Seeverkehr (DMX, DMa und DMZ nach Tabelle 1 der DIN ISO 8217:2018)
Anlage 19 Prüfprotokoll zur Überwachung des Grenzwerts für den Gehalt an Schwefelverbindungen bei einmaliger Prüfung von Schiffsdiesel (DMB nach Tabelle 1 der DIN ISO 8217:2018)
Anlage 20 Mindestanzahl an Proben
I. Mindestzahl an Proben je Kraftstoffsorte und Zeitraum (Sommer, Winter)
mit Marktanteilen von 10 % und mehr nach DIN EN 14274, Ausgabe Mai 2013
II. Mindestzahl an Proben je Kraftstoffsorte und Zeitraum (Sommer, Winter)
mit Marktanteilen unterhalb von 10 % nach DIN EN 14274, Ausgabe Mai 2013
III. Mindestzahl an Proben von Kraft- und Brennstoffen
nach § 1 Absatz 4, 6, 7, 9 und 10 der 10. BImSchV je Zeitraum (Sommer, Winter)