Regelwerk; Immissionsschutz; Klimaschutz

Kälte-Klima-Richtlinie
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1 Förderziel und Zuwendungszweck
2 Gegenstand der Förderung
2.1 Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
2.2 Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung
2.3 Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler
2.4 Installation von Komponenten und Systemen
2.4.1 Luftkühler und Rückkühler
2.4.2 Thermische Speicher
2.4.3 Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen
2.4.4 Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage und zum Wärmepumpenbetrieb
2.5 Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
2.6 Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen
3 Zuwendungsempfänger
4 Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Allgemeines
4.2 Beihilferechtliche Grundlagen
4.3 Kumulierbarkeit
4.4 Maßnahmenspezifische Fördervoraussetzungen
4.4.1 Voraussetzungen für Kompressionsanlagen
4.4.1.1 Allgemeines
4.4.1.2 "BAFA-EffizienzCheck für Kälte- und Klimaanlagen"
4.4.2 Voraussetzungen für Sorptionsanlagen
4.4.3 Voraussetzungen für Klimaanlagen mit adiabater Verdunstungskühlung
4.4.4 Voraussetzungen für die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
4.4.5 Voraussetzungen für die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
5.1 Berechnung der Förderung
5.2 Höhe der Förderung
5.2.1 Koeffizienten für Kälteerzeuger
5.2.2 Koeffizienten für Komponenten, Systeme und Speicher
5.2.3 Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
5.2.4 Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen
5.3 Förderhöchstgrenzen
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
6.1 Allgemeine Nebenbestimmungen
6.2 Standort, Zweckbindungsfrist
6.3 Datenschutz, Erfolgskontrolle
6.4 Wartungsvertrag
6.5 Monitoring
7 Verfahren
7.1 Bewilligungsbehörde
7.2 Antragstellung
7.3 Bewilligungszeitraum (Abnahmefrist)
7.4 Verwendungsnachweis
7.4.1 Einreichungsfrist
7.4.2 Vorzulegende Unterlagen
7.4.3 Auszahlung
7.5 Zu beachtende Vorschriften
8 Geltungsdauer