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Regelwerk BImSchVen

Umweltinspektionserlass - Risikobasierte Planung und Durchführung von medienübergreifenden Umweltinspektionen
- Nordrhein-Westfalen -

Stand: 29.05.2015



Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.06.2015 Az.: V-1/V-7-1034

1 Einleitung

Ein wirksamer Schutz der Umwelt vor den Auswirkungen der modernen Industriegesellschaft lässt sich nur dann erreichen, wenn auch die Einhaltung der rechtlichen Regelungen für industrielle und gewerbliche Anlagen vor Ort sichergestellt wird. Wie Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, ist hierfür eine effiziente behördliche Überwachung unerlässlich. Entsprechende Überwachungspflichten finden sich bereits seit langem in den medienbezogenen Fachgesetzen und seit jüngster Zeit auf einer medienübergreifenden Basis in der Industrieemissions-Richtlinie ( IE-RL).

Mit der Einführung des Umweltinspektionserlasses im Januar 2011 wurden die Überwachungsbehörden in Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert, die Planung der Regelüberwachung auf Grundlage einer risikobasierten Prioritätensetzung durchzuführen und Umweltinspektionspläne/Überwachungspläne für den bekannten Anlagenbestand in ihrem Zuständigkeitsbereich aufzustellen. Dazu gehören auch die IE-Anlagen 1.

Mit der Umsetzung der Anforderungen der IE-RL in deutsches Recht wird für IE-Anlagen das System anlagenübergreifender Überwachungspläne und Überwachungsprogramme deutschlandweit eingeführt.

In Nordrhein-Westfalen sind die seit 2011 vorhandenen Regelungen des Umweltinspektionserlasses, die sich auf alle umweltrelevanten Anlagen beziehen, mit diesen neuen Anforderungen zu synchronisieren bzw. aneinander anzupassen. Die Vorgaben hinsichtlich

entsprachen bereits weitgehend denen der IE-RL bzw. der sie umsetzenden deutschen Vorschriften. Ergänzungen und Klarstellungen waren insbesondere im Hinblick auf die formellen und inhaltlichen Anforderungen an die Überwachungspläne und Überwachungsprogramme für IE-Anlagen notwendig.

Dieser Erlass bildet die Basis für die Implementierung eines Systems medienübergreifender Umweltinspektionen, das sowohl den Anforderungen an eine sachgerechte und ressourceneffiziente behördliche Überwachung von umweltrelevanten Anlagen im Allgemeinen als auch den besonderen Anforderungen an IE-Anlagen gerecht wird.

Dabei bezeichnen Umweltinspektionen die behördlichen Überwachungsmaßnahmen, die - insbesondere durch Vor-Ort-Besichtigungen - dem Ziel dienen, die Einhaltung der in Rechtsvorschriften und Genehmigungen festgelegten einschlägigen Umweltanforderungen zu überprüfen und die Auswirkungen der kontrollierten Anlagen auf die Umwelt zu überwachen.

Die Regelungen dieses Erlasses betreffen im Wesentlichen die geplante, sich wiederholende und systematische umweltrechtliche Überwachung aller relevanten Anlagen sowie die umweltbehördlichen Maßnahmen zur Abfallstromkontrolle innerhalb von Anlagen. Die Planung der Regelüberwachung wird auf Grundlage einer risikobasierten Prioritätensetzung durchgeführt.

Da auch der medienübergreifenden Überwachung im Wesentlichen die jeweils bestehenden Anforderungen aus den verschiedenen umweltrechtlichen Fachgesetzen zugrunde liegen, werden diese im Erlass kurz dargestellt und durch die Regelungen und Aspekte medienübergreifender Regelungen ergänzt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Konzeptes zur risikobasierten Planung und Durchführung von medienübergreifenden Umweltinspektionen ist es, die behördliche Überwachung für die Betreiber von Anlagen und für die Öffentlichkeit sichtbar und transparenter zu machen. Durch die im Jahr 2012 in Nordrhein-Westfalen eingeführte Verpflichtung zur Dokumentation und Veröffentlichung der Umweltinspektionsergebnisse wurde die entsprechende Anforderung der IE-RL bereits erfüllt.

2 Rechtliche Regelungen für die Überwachung

2.1 Medienübergreifende Anlagenüberwachung

Umweltinspektionen im Sinne dieses Erlasses sollen grundsätzlich medienübergreifend geplant und durchgeführt werden. Dadurch lassen sich unterschiedliche - und bislang auf einzelne Umweltmedien ausgerichtete - Überwachungsaktivitäten koordinieren, gegebenenfalls zusammenfassen und so Synergien nutzen.

Mit der Umsetzung der IE-RL in deutsches Recht hält der Ansatz einer medienübergreifenden Planung und Durchführung von Überwachungsmaßnahmen auch Einzug in eine Reihe der medienbezogenen Fachgesetze. So wurden die entsprechenden europäischen Vorgaben zur Überwachung im § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG), im § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz ( KrWG), in den §§ 12, 13, 21a, 22, 22a

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