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Regelwerk

Änderungstext

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen außerhalb landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen
- Baden-Württemberg -

Vom 9. November 2020
(GABl. Nr. 13 vom 30.12.2020 S. 898)


I.

In Nummer 5 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen außerhalb landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen vom 28. April 2006 (GABl. S. 272), die durch Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2013 (GABl. S.641) geändert worden ist, wird in Satz 1 die Angabe "31. Dezember 2020" durch die Angabe "31. Dezember 2027" ersetzt und Satz 2

Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum über die Weitergeltung der Verwaltungsvorschrift über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln außerhalb landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen vom 20. Februar 1991 (GABl. S. 429), die durch Verwaltungsvorschrift 21. September 1998 (GABl. S. 651) verlängert wurde, außer Kraft.

aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft

ID 251265

ENDE

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