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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden
- Bremen -
Vom 24. März 2026
(Brem.GBl. Nr. 46 vom 17.04.2026 S. 312)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden
Das Bremische Gesetz über das Halten von Hunden vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. S. 598) wird wie folgt geändert:
§ 18 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:
| alt | neu |
| (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatz 1 Nummer 2 bis 4, 6, 8 bis 13, 19, 20, 22, 23 und 25 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. | "(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 bis 5, 7, 9 bis 14, 20 bis 22, 24 und 26 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden." |
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung (18.04.2026) in Kraft.
ID: 261020
| ENDE |
(Stand: 23.04.2026)
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