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Regelwerk

Änderungstext

Erstes Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden
- Bremen -

Vom 24. März 2026
(Brem.GBl. Nr. 46 vom 17.04.2026 S. 312)


Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden

Das Bremische Gesetz über das Halten von Hunden vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. S. 598) wird wie folgt geändert:

§ 18 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt:

alt neu
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatz 1 Nummer 2 bis 4, 6, 8 bis 13, 19, 20, 22, 23 und 25 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. "(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 bis 5, 7, 9 bis 14, 20 bis 22, 24 und 26 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden."

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung (18.04.2026) in Kraft.

ID: 261020

ENDE

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(Stand: 23.04.2026)

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