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Änderungstext
Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Pflanzenschutz- und Pflanzengesundheitsgesetz und dem Saatgutverkehrsgesetz
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 24. April 2025
(GVOBl. M-V Nr. 9 vom 09.05.2025 S. 193)
Aufgrund
verordnet die Landesregierung:
Artikel 1
PflSchPflGesZustLVO M-V - Pflanzenschutz- und Pflanzengesundheitszuständigkeitslandesverordnung
Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Pflanzenschutz- und dem Pflanzengesundheitsgesetz und dem Saatgutverkehrsgesetz
Gl.-Nr.: 200 - 6 - 123
Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Landwirtschaft und des Veterinärwesens
Die Nummer 1.1.7 und 1.1.8 der Anlage der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Landwirtschaft und des Veterinärwesens vom 4. April 2006 (GVOBl. M-V S. 170), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 29. November 2024 (GVOBl. M-V S. 609) geändert worden ist, werden aufgehoben.
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung (10.05.2025) in Kraft. Gleichzeitig treten
außer Kraft.
ID 251008
| ENDE |
(Stand: 13.05.2025)
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