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Regelwerk
Änderungstext

Richtlinie Tierwohl - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die besonders tiergerechte Haltung von Nutztieren
- Niedersachsen -

Vom 1. März 2018
(Nds.MBl. Nr. 9 vom 07.03.2018 S. 156)



Bezug: RdErl. v. 1.8.2017 (Nds. MBl. S. 1120) - VORIS 78900 -

Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 01.03.2018 wie folgt geändert:

1. Nummer 3 erhält folgende Fassung:

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3. Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber i. S. des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, unabhängig von der Rechtsform des Betriebes, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

"3. Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber i. S. des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und der entsprechenden Umsetzung in den Direktzahlungen, unabhängig von der Rechtsform des Betriebes, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften."

2. Nummer 24.1.1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

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die Geburt der Ferkel im Betrieb der Antragstellerin oder des Antragstellers erfolgt ist. "die Geburt der Ferkel im Betrieb der Antragstellerin oder des Antragstellers erfolgt ist oder der Betrieb, in dem die Aufzucht der Ferkel erfolgt, die Tiere grundsätzlich bis zur Vermarktung am Ende der Mast hält."

ID 190941

ENDE

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(Stand: 03.05.2019)

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