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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen sowie
zur Änderung des Landeswaldgesetzes

Vom 26. Juni 2013
(Amtsbl. I 20 Nr. I vom 22.08.2013 S. 268)



Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen

Das Gesetz zur Regelung der Zuständigkeiten im Schornsteinfegerwesen vom 17. Februar 2011 (Amtsbl. I S.168) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift zu § 1 werden die Wörter "Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr" durch die Wörter "Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz" ersetzt.

b) In Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr" durch die Wörter "Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz" ersetzt.

2. In § 3 Nummer 2 wird die Angabe " § 1 Absatz 3 Satz 2" durch die Angabe " § 1 Absatz 3 Satz 1 und 2" ersetzt.

Artikel 2
Änderung des Landeswaldgesetzes

Das Landeswaldgesetz vom 26. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 1009), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Oktober 2008 (Amtsbl. 2009 S. 3), wird wie folgt geändert:

1. § 50 wird wie folgt geändert:

In Absatz 3 wird der Kleinbuchstabe "b" hinter der Ziffer 3 gestrichen.

2. Die Sätze 1 und 2 des § 55 des Landeswaldgesetzes vom 26. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 1009), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2008 (Amtsbl. S. 3), werden durch folgenden Satz ersetzt:

"Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 1977 in Kraft."

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft..

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