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Regelwerk, Naturschutz, Pflanzenschutz

Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch" zur Verwendung gemäß § 8 der Pflanzenbeschauverordnung

Vom 21. März 2017
(BAnz. AT vom 07.04.2017 B6; 30.01.2019 B2aufgehoben)



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Archiv: 2015
Siehe Fn. *

Die Risikowarenliste bezieht sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern. Gemäß Pflanzenbeschauverordnung sind Sendungen der aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Code) vom Importeur unverzüglich beim Pflanzenschutzdienst anzumelden, wenn diese Waren mit Holz verpackt sind oder auf Verpackungsholz (gemäß den Anforderungen des Anhangs IV Teil A Abschnitt I der Richtlinie 2000/29/EG für Verpackungsholz "in Gebrauch"") transportiert werden.

KN-Code
(Kombinierte Nomenklatur)
Herkunftsland
(Exportland)
Beschreibung
Kapitel Positionen
25 Salz; Schwefel, Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement 2506 alle Drittländer Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
2514 alle Drittländer Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
2515 alle Drittländer Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
2516 alle Drittländer Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
2518 alle Drittländer Dolomit, auch gebrannt oder gesintert, einschließlich Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Dolomitstampfmasse
2526 alle Drittländer Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum
68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen 6801 alle Drittländer Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer)
6802 alle Drittländer Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
6803 alle Drittländer Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer
6804 alle Drittländer Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
6810 alle Drittländer Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt
6811 alle Drittländer Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen
69 Keramische Waren 6901 alle Drittländer Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z.B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden
6902 alle Drittländer Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden
6904 alle Drittländer Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen
6905 alle Drittländer Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere Baukeramik
6907 alle Drittländer Keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage, fertige Formstücke
6914 alle Drittländer Andere keramische Waren
72 7210 China Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von > = 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen
73 Waren aus Eisen oder Stahl 7307 alle Drittländer Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z.B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
7317 alle Drittländer Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) (siehe Anmerkung Nummer 1) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer
7318 alle Drittländer Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
7320 alle Drittländer Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl
74 Kupfer und Waren daraus 7412 alle Drittländer Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z.B. Bogen, Muffen), aus Kupfer
7415 alle Drittländer Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl und Kupferkopf; Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Kupfer
84
Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
8407 alle Drittländer Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung
8408 alle Drittländer Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
8409 alle Drittländer Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt
8412 alle Drittländer Andere Motoren und Kraftmaschinen
8413 alle Drittländer Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten
8425 alle Drittländer Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden
8431 alle Drittländer Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 (siehe Anmerkung Nummer 1) bestimmt
8466 alle Drittländer Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 (siehe Anmerkung Nummer 2) bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
8482 alle Drittländer Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager)
8483 alle Drittländer Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
87
Zugmaschinen, Kraftwagen und
andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile und Zubehör davon
8708 alle Drittländer Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (siehe Anmerkung Nummer 3)
8714 alle Drittländer Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 (siehe Anmerkung Nummer 4)

Anmerkung zu den Positionen 7317, 8431, 8431, 8466, 8708 und 8714:

Nummer 1:

8425 Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden
8426 Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren
8427 Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren
8428 Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z.B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen)
8429 Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter
8430 Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer

Nummer 2:

8456 Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl
8457 Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen, zum Bearbeiten von Metallen
8458 Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung
8459 Spanabhebende Werkzeugmaschinen (einschließlich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen oder Außen- oder Innengewindeschneiden von Metallen, ausgenommen Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) der Position 8458
8460 Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mit Hilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461
8461 Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
8462 Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen; Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen oder Ausklinken von Metallen; Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, vorstehend nicht genannt
8463 Andere Werkzeugmaschinen zum spanlosen Be- oder Verarbeiten von Metallen oder Cermets
8464 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas
8465 Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen

Nummer 3:

8701 Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)
8702 Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer
8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
8704 Lastkraftwagen
8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z.B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)

Nummer 4:

8711 Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
8712 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
8713 Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung


*) Bekanntmachung der Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse und der Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch"
Das Julius Kühn-Institut gibt auf Grundlage des § 8 Absatz 4 der Pflanzenbeschauverordnung Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Drittländern in einer Risikowarenliste bekannt. Gemäß § 7a der Pflanzenbeschauverordnung sind Sendungen der darin aufgelisteten Waren vom Importeur unverzüglich beim Pflanzenschutzdienst anzumelden.
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenprodukte vom 18. August 2015 (BAnz AT 03.09.2015 B6).
Das Julius Kühn-Institut gibt auf Grundlage des § 8 Absatz 4 der Pflanzenbeschauverordnung Warenarten aus Drittländern in einer Risikowarenliste bekannt, die sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern bezieht. Gemäß § 7b der Pflanzenbeschauverordnung sind Sendungen der aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Code) aus den angegebenen Drittländern vom Importeur unverzüglich beim Pflanzenschutzdienst anzumelden, wenn diese Waren mit Holz verpackt sind (Anhang IV Teil a Abschnitt I Nummer 2 der Richtlinie 2000/29/EG ).
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung der Risikowarenliste für Verpackungsholz "in Gebrauch" vom 23. September 2015 (BAnz AT 07.10.2015 B6).

ENDE

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