Regelwerk Naturschutz, Tierschutz

TierSchlV
Inhalt =>

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:

§ 3 Allgemeine Grundsätze

§ 4 Sachkunde

§ 5 Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes

Abschnitt 2
Vorschriften über Schlachthöfe

§ 6 Anforderungen an die Ausstattung

§ 7 Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren

§ 8 Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden

Abschnitt 3
Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren

§ 9 Aufbewahren von Fischen

§ 10 Aufbewahren von Krebstieren

Abschnitt 4
Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren

§ 11 Ruhigstellen warmblütiger Tiere

§ 12 Betäuben, Schlachten und Töten

§ 13 Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren

§ 14 Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten

§ 15 Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

§ 16 Ordnungswidrigkeiten

§ 17 Übergangsbestimmungen

§ 18 Aufheben von Vorschriften

§ 19 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 12 Absatz 3 und 10)

1. Bolzenschuss

2. Kugelschuss

3. Zerkleinerung

4. Genickbruch

5. Stumpfer Schlag auf den Kopf

6. Elektrobetäubung

7. Kohlendioxidbetäubung

8. Kohlenmonoxidbetäubung

9. Betäubungsverfahren für Fische

Anlage 2