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Änderungstext
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Beseitigung tierischer Nebenprodukte
- Berlin -
Vom 12. August 2026
(GVBl. Nr. 30 vom 29.08.2026 S. 985)
Auf Grund des § 3 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 6. November 1997 (GVBl. S. 582), das zuletzt durch Artikel IV des Gesetzes vom 21. September 2012 (GVBl. S. 290) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz:
Die Anlage der Verordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Beseitigung tierischer Nebenprodukte vom 27. August 2012 (GVBl. S. 267), die zuletzt durch Verordnung vom 15. Juli 2024 (GVBl. S. 487) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
"Anlage
Alt:
Tarifstelle Leistung Entgelt
zzgl. MwSt. (Euro)1. Beseitigung von Material der Kategorie 1 Für die Beseitigung von Material der Kategorie 1 gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes werden folgende Entgelte erhoben:
1.1 Tierkörper der Kategorie 1 sowie Tierkörperteile der Kategorie 1 aus Rinder-, Schaf und Ziegenschlachtungen, bei denen das Risikomaterial nicht entnommen wurde 1.1.1 Transport und Beseitigung tierischer Nebenprodukte aus Systembehältern: 1.1.1.1 Systembehälter 40 l pro Behälter 29,30 1.1.1.2 Systembehälter 120 l pro Behälter 51,32 1.1.1.3 Systembehälter 240 l pro Behälter 84,35 1.1.1.4 Systembehälter 1,1 m3 pro Behälter 263,62 1.1.2 Anfahrt zur Entleerung der Systembehälter nach 1.1.1 pro Anfahrt 30,00 1.2 Tierkörper der Kategorie 1 1.2.1 Transport und Beseitigung von Tierkörpern 1.2.1.1 Rinder ab 12 Monaten pro Stück 107,86 1.2.1.2 Schafe ab 12 Monaten pro Stück 9,47 1.2.1.3 Ziegen ab 12 Monaten pro Stück 9,47 1.2.1.4 Wild (tierseuchenverdächtig, - infiziert) unter 50 kg pro Stück 53,79 1.2.1.5 Wild (tierseuchenverdächtig, - infiziert) über 50 kg pro Stück 114,66 1.2.2 Anfahrt zur Beseitigung nach 1.2.1 pro Anfahrt 30,00 1.2.3 Transport und Beseitigung tierischer Nebenprodukte aus Systembehältern 1.2.3.1 Systembehälter 40 l pro Behälter 29,30 1.2.3.2 Systembehälter 120 l pro Behälter 51,31 1.2.3.3 Systembehälter 240 l pro Behälter 89,22 1.2.3.4 Systembehälter 1,1 m3 pro Behälter 308,22 1.2.4 Anfahrt zur Entleerung der Systembehälter nach 1.2.3 pro Anfahrt 30,00 1.3 Heim-/Labor- und Versuchstiere 1.3.1 Transport und Beseitigung von Hunden und Katzen aus Tierarztpraxen 1.3.1.1 umwelt-online - Demo-Version
(Stand: 02.09.2026)
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