umwelt-online: EMAS (1)

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  Anhang I

A. Anforderungen an Umweltmanagementsysteme

Das Umweltmanagementsystem wird nach Abschnitt 4 der europäischen Norm EN/ISO 14001:1996 für Umweltmanagementsysteme durchgeführt1.

B. Fragen, auf die an EMAS teilnehmende Organisationen eingehen müssen

1. Einhaltung von Rechtsvorschriften Organisationen müssen nachweisen können,

  1. daß sie alle relevanten Umweltvorschriften ermittelt haben und die Auswirkungen auf ihre Organisation kennen,
  2. daß sie für die Einhaltung der Umweltvorschriften sorgen und
  3. über Verfahren verfügen, die es ihnen ermöglichen, diese Anforderungen dauerhaft zu erfüllen.

2. Umweltleistung

Organisationen müssen nachweisen können, daß das Umweltmanagementsystem und die Verfahren für die Betriebsprüfung sich im Hinblick auf die in Anhang VI genannten Aspekte an der tatsächlichen Umweltleistung orientieren. Die Bewertung der Umweltleistung der Organisation, gemessen an ihren Zielen und Anforderungen, ist Teil des Managementprüfverfahrens. Die Organisation muß sich ferner dazu verpflichten, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Den entsprechenden Maßnahmen kann sie lokale, regionale und nationale Umweltprogramme zugrunde legen.

Die Mittel, um die Ziele zu erreichen und die Anforderungen zu erfüllen, können nicht Umweltziele sein.

Umfaßt die Organisation einen oder mehrere Standorte, so muß jeder Standort, für den EMAS gilt, die EMAS-Anforderungen, einschließlich der Verpflichtung zu kontinuierlicher Verbesserung der Umweltleistung nach Artikel 2 Buchstabe b), erfüllen.

3. Externe Kommunikation und Beziehungen

Organisationen müssen in der Lage sein, mit der Öffentlichkeit und den anderen interessierten Kreisen, einschließlich der lokalen Gebietskörperschaften und Kunden, einen offenen Dialog über die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen zu fuhren, um die Anliegen der Öffentlichkeit und der anderen interessierten Kreise zu kennen.

4. Einbeziehung der Arbeitnehmer

Ergänzend zu den Anforderungen von Teil a sind in den Prozeß einer kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes der Organisation die Arbeitnehmer einzubeziehen. Zu diesem Zweck könnte auf geeignete Formen der Teilnahme wie z.B. das "suggestionbook"-System (Vorschlagswesen) oder projektbezogenen Gruppenarbeit (Umweltausschüsse) zurückgegriffen werden. Die Organisationen nehmen Kenntnis von den Leitlinien der Kommission über vorbildliche Verfahren in diesem Bereich.

1) Der volle Wortlaut der Norm EN / ISO 14001:1996 wird in diesen Anhang aufgenommen, sobald die Urheberrechtsvereinbarung zwischen der Kommission und CEN unterzeichnet ist. Es werden die von CEN gelieferten Übersetzungen des Wortlauts der Norm übernommen.

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Anforderungen an die interne Umweltbetriebsprüfung  Anhang II

2.1. Allgemeine Anforderungen

Durch interne Betriebsprüfungen wird gewährleistet, daß eine Organisation die festgelegten Verfahren einhält. Bei der Betriebsprüfung kann ferner festgestellt werden, ob im Zusammenhang mit diesen Verfahren Probleme auftreten oder ob sich Verbesserungsmöglichkeiten bieten. Gegenstand der internen Betriebsprüfung können einfache Verfahren, aber auch komplexe Tätigkeiten sein. Im Laufe der Zeit sind alle Tätigkeiten einer Organisation einer Betriebsprüfung zu unterziehen. Der Prüfungszyklus bezeichnet den Zeitraum, der für die Betriebsprüfung aller Tätigkeiten einer bestimmten Organisation benötigt wird. Bei kleinen Organisationen, die nicht sehr komplex aufgebaut sind, kann die Umweltbetriebsprüfung unter Umständen alle Tätigkeiten gleichzeitig erfassen. Bei solchen Organisationen bezeichnet der Prüfungszyklus den Zeitraum zwischen den Betriebsprüfungen.

Bei internen Betriebsprüfungen müssen die Prüfer gegenüber den Tätigkeiten, die sie kontrollieren, ausreichend unabhängig sein, um eine objektive und neutrale Bewertung abgeben zu können. In Frage kommen Angestellte der betreffenden Organisation oder externe Prüfer (Angestellte anderer Organisationen oder anderer Teile der gleichen Organisation oder Beraterfirmen).

2.2. Zielsetzungen

Im Umweltbetriebsprüfungsprogramm der Organisation sind die Zielsetzungen jeder Betriebsprüfung bzw. jedes Betriebsprüfungszyklus, einschließlich der Häufigkeit der Prüfung jeder Tätigkeit, in schriftlicher Form festzulegen.

Zu den Zielsetzungen gehören insbesondere die Bewertung der bestehenden Managementsysteme und die Prüfung, ob diese mit der Politik und dem Programm der Organisation vereinbar sind und ob die einschlägigen Umweltvorschriften eingehalten werden.

2.3. Umfang der Betriebsprüfung

Der Umfang der Betriebsprüfungen bzw. der einzelnen Phasen eines Prüfungszyklus muß eindeutig festgelegt sein, wobei folgende Angaben erforderlich sind:

  1. die erfaßten Bereiche,
  2. die zu prüfenden Tätigkeiten,
  3. die zu berücksichtigenden Umweltkriterien,
  4. der von der Betriebsprüfung erfaßte Zeitraum.

Bei der Umweltbetriebsprüfung werden die zur Bewertung des betrieblichen Umweltschutzes erforderlichen Daten bewertet.

2.4. Organisation und Ressourcen

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