Regelwerk

AMR 3.4
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1. Vorbemerkungen und Zielsetzungen
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Digitale Anwendungen in der Arbeitsmedizin
2.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge in Präsenz (Präsenztermin)
2.3 Telemedizinische Vorsorge
2.4 Kommunikationsmedien
2.5 Räumliche und technische Voraussetzungen telemedizinischer Vorsorge
2.6 Delegation
2.7 Spezifisch qualifizierte nichtärztliche Personen
3. Arbeitgeberpflichten
3.1 Beauftragung einer Betriebsärztin oder eines Betriebsarztes
3.2 Erforderliche Auskünfte über Arbeitsplatzverhältnisse
3.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen, anbieten oder ermöglichen
3.4 Führen der Vorsorgekartei
3.5 Betriebliche Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Anwendungen in der Arbeitsmedizinischen Vorsorge
3.6 Zusätzlicher Präsenztermin
4. Ärztliche Pflichten
4.1 Ärztliche Verantwortung bei telemedizinischer Durchführung
4.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge in Präsenz (Präsenztermin)
4.3. Telemedizinische Vorsorge
4.4 Beratung zu den Voraussetzungen telemedizinischer Vorsorge
4.5 Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen
4.6 Ärztliche Prüfung der Voraussetzungen tele-medizinischer Vorsorge
4.7 Information des Arbeitgebers
4.8 Notwendigkeit eines zusätzlichen Präsenztermins
4.9 Nutzung von Kommunikationsmedien
5. Literatur und sonstige Hinweise
6. Überprüfung dieser Regel