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Regelwerk

LASI-Veröffentlichung (LV) 53 - Handlungsanleitung für die Marktüberwachung im Bereich 11. GPSGV
Hinweise für die Beteiligten am Marktgeschehen
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)

Vom 14. Oktober 2010
(Quelle: lasi-info.com)




Vorwort

Die Länder verfolgen das Ziel, die Marktüberwachung in Deutschland zu koordinieren und länderübergreifend einheitlich umzusetzen. Diese Handlungsanleitung dient dazu, die Voraussetzungen für einen einheitlichen Vollzug der Marktüberwachung von Produkten nach der Explosionsschutzverordnung ( 11. GPSGV) auf der Grundlage der LASI-Veröffentlichung "Handlungsanleitung für der Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland" (LV 36) zu schaffen. Dabei werden u.a. die auf europäischer Ebene getroffenen Regelungen und Beschlüsse des Ständigen Ausschusses zur Richtlinie 94/9/EG, der ATEX-ADCO-Gruppe sowie des Arbeitsausschusses Marktüberwachung (AAMÜ) zugrunde gelegt.

Sie dient nicht der Auslegung der 11. Verordnung sondern soll ein einheitliches Verfahren der Marktüberwachungsbehörden der Länder bei ihren Vollzugsaufgaben sicherstellen. Weiterhin soll damit auch eine inhaltliche Konkretisierung des allgemeinen Konzepts der Marktüberwachung erfolgen.

Schwerpunkte dieser Handlungsanleitung sind neben der Darstellung der Kontrolltätigkeiten, eine Hilfestellung zur Zuordnung bzw. Kennzeichnung von elektrischen und nicht- elektrischen Geräten, Baugruppen, Schutzsysteme, Sicherheitsvorrichtungen, Komponenten und deren Kombinationen.

Mit dieser Darstellung werden gleiche Maßstäbe an die Beurteilung der Sicherheit der Produkte nach der 11. GPSGV gestellt und die bewährten Instrumente einer effektiven Marktaufsicht in Deutschland weiterentwickelt.

Steffen Röddecke
Vorsitzender des Länderausschuss
für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
Dr. Wolfgang Weinrich
Vorsitzender des Arbeitsausschusses
Marktüberwachung


1 Marktüberwachung im Bereich der 11. GPSGV

Bezüglich der Durchführung der Marktüberwachung wird auf die LV 36 [ 4] verwiesen. Die Marktüberwachung sollte insbesondere erfolgen bei

1.1 Kontrollen bei Herstellern/Einführern und Händlern

Für die Kontrollen kommen insbesondere Inverkehrbringer folgender Produkte im Sinne der Richtlinie 94/9/EG in Frage:

1.2 Sichtung von Katalogen einschließlich Recherche im Internet

Möglichkeiten der Einholung von Informationen über Angebote von Produkten sind über Kataloge und insbesondere über das Internet gegeben. Hier können gezielt Nachfragen beim Anbieter zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen erfolgen (z.B. Nachfrage nach Kategorie und Konformitätserklärung gemäß Richtlinie 94/9/EG)

Werden Unstimmigkeiten festgestellt, die eine Nichtkonformität vermuten lassen, können entsprechend § 8 Abs. 8 GPSG Proben genommen und diese näher untersucht werden.

Geeignete Suchbegriffe für die Ermittlung von Inverkehrbringern sind z.B.: "ATEX", "ATEX-Ausführung",

"explosionsgeschützt"

"exgeschützt", "ex geschützt"

"ex" in Verbindung mit der Angabe der Produktgruppe (z.B. siehe 2.1) bzw. einzelner Produkte wie "Schalter", "Thermometer", "Elevator" usw.

Zur Einschränkung der Suche kann zusätzlich "Kategorie 1", "Kategorie 2", "Kategorie 3", oder "Zone 0", "Zone 1 ", "Zone 2", "Zone 20", "Zone 21, "Zone 22" eingegeben werden.

Die Suche kann direkt über Suchmaschinen erfolgen. Alternativ kann auch gezielt in Branchenverzeichnissen gesucht werden.

Beispiele für Branchenverzeichnisse mit ATEX-Produkten:

www.vdmaproducts.com

www.pro-4-pro.com

www.chemietechnik.de

www.process.vogel.de

1.3 Kontrollen im Betrieb

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