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Regelwerk

LASI-Veröffentlichung LV 55 - Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
- Das risikobezogenene Maßnahmenkonzept nach TRGS 910

Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) *

Vom 15. Juni 2018
(Quelle: lasi-info.com)



Archiv LV 55 2012

Vorwort

Berufsbedingte Krebserkrankungen sind sowohl in Europa als auch in Deutschland die häufigste Ursache für arbeitsbedingte Erkrankungen mit tödlichem Ausgang. Hauptverantwortlich für diesen Berufskrebs sind krebserzeugende Gefahrstoffe, mit denen Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen tätig sind. Der Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch krebserzeugende Gefahrstoffe ist deshalb eine der großen Herausforderungen für einen vorsorgenden Arbeitsschutz, insbesondere da bereits geringe Expositionen irreversible Gesundheitsschäden zur Folge haben können. Die leidvollen Erfahrungen mit dem Fasermineral Asbest, welches auch heute noch für tausende von berufsbedingten Krebserkrankungen verantwortlich ist, mahnen, auf Tätigkeiten mit derart gefährlichen Arbeitsstoffen möglichst zu verzichten. Aber dennoch wird es auch in Zukunft noch Arbeitsverfahren geben, bei denen ein Einsatz von krebserzeugenden Gefahrstoffen erforderlich ist. Dieses darf aber nur nach einer gewissenhaften Ersatzstoffprüfung, einer umfassenden Beurteilung aller relevanten Gefährdungsfaktoren und unter Beachtung der höchst möglichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten erfolgen.

Da für krebserzeugende Gefahrstoffe in den meisten Fällen keine Wirkschwelle bestimmt werden kann, unterhalb der eine Exposition gegenüber der Substanz als unbedenklich anzusehen ist, können für diese Stoffe überwiegend keine gesundheitsbasierten Arbeitsplatzgrenzwerte aufgestellt werden. Das Fehlen eines verbindlichen und abgesicherten Bewertungssystems erschwerte in der betrieblichen Praxis häufig die Auswahl und Anwendung der geeigneten Schutzmaßnahmen und die Überprüfung deren Wirksamkeit. Aus diesem Grund beschreibt die Technische Regel für Gefahrstoffe 910 ( TRGS 910) "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" eine Anleitung zur Beurteilung der von Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ausgehenden Risiken. Hierzu werden den am Arbeitsplatz ermittelten Expositionen gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen definierte Risikobereiche zugeordnet. In Abhängigkeit von der Höhe des ermittelten Risikos sind klar benannte Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umzusetzen: Je höher die Belastung durch einen krebserzeugenden Gefahrstoff und das damit verbundene Gesundheitsrisiko ist, desto höher sind auch die Minimierungsnotwendigkeiten im Rahmen des risikobezogenen Maßnahmenkonzeptes.

Die Anwendung der TRGS 910 und des risikobezogenen Maßnahmenkonzeptes ist für die betriebliche Praxis vielfach neu. Diese Neufassung der LASI-Veröffentlichung LV 55 soll deshalb den staatlichen Arbeitsschutzbehörden als Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Aufsichts- und Beratungstätigkeit an Arbeitsplätzen mit krebserzeugenden Gefahrstoffen dienen. Insbesondere soll sie helfen zu überprüfen, ob die Anforderungen des Maßnahmenkonzeptes durch den Arbeitgeber umgesetzt wurden. Auch werden seitens der betrieblichen Praxis verstärkt Fragen aufgeworfen werden - Fragen, die auch und insbesondere an die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten der staatlichen Arbeitsschutzbehörden gerichtet werden. Hierfür soll diese LASI-Veröffentlichung eine kompakte und praxisgerechte Unterstützung sein.

1. Einleitung

Bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Instrument, um mittels systematischer Ermittlung und Bewertung der relevanten Gefährdungen der Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festlegen zu können. Aus diesem Grund darf gem. § 7 Abs. 1 der Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV) eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst dann aufgenommen werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen umgesetzt worden sind. Dies gilt selbstverständlich auch für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. Die Beurteilung der von diesen Stoffen ausgehenden Gefährdungen fällt allerdings häufig schwer. Für die überwiegende Zahl krebserzeugender Gefahrstoffe können aufgrund einer fehlenden Wirkschwelle, unterhalb derer die Konzentration eines Stoffes am Arbeitsplatz als unbedenklich angesehen werden kann, keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) festgelegt werden. Um die Beurteilung der Gefährdungen durch krebserzeugende Gefahrstoffe vor diesem Hintergrund zu erleichtern, wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ein Gesamtkonzept zur Festlegung risikobasierter Werte für krebserzeugende Stoffe erarbeitet (vgl. hierzu [1], [2], [3]). Unmittelbar in der Praxis anwendbar ist das Konzept für solche krebserzeugende Stoffe, für die eine Exposition-Risiko-Beziehung gemäß TRGS 910 abgeleitet wurde.

Diese Handlungsanleitung erläutert die Anwendung des risikobezogenen Maßnahmenkonzepts und stellt zusätzlich die Vorgehensweise bei Tätigkeiten mit allen anderen krebserzeugenden Gefahrstoffen dar. Als weitere Unterstützung für die betriebsbezogene Aufsichtstätigkeit listet Anlage 1 die in der Praxis relevanten krebserzeugenden Gefahrstoffe auf.

2. Risikobezogenes Maßnahmenkonzept zur Minimierung der Gefährdung

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