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AfMu-Information (MuSchInfo) Nummer 11.2.01- Information zur Relevanz von Infektionserregern in Deutschland aus Sicht des Mutterschutzes - Grundlagendokument
- Information des Ausschusses für Mutterschutz -
Vom 16. Mai 2025
(Quelle: www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de)
Stand: 15.09.2022
Gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Mutterschutzgesetz ( MuSchG) ist der Ausschuss für Mutterschutz ( AfMu) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelt; ihm gehören geeignete Personen vonseiten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Ausbildungsstellen, der Gewerkschaften, der Studierendenvertretungen und der Landesbehörden sowie weitere geeignete Personen, insbesondere aus der Wissenschaft, an.
Der AfMu berät das BMFSFJ und steht im fachlichen Austausch mit den arbeitsschutzrechtlichen Ausschüssen nach § 18 Absatz 2 Nummer 5 Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Aufgabe des AfMu ist es, praxisgerechte Veröffentlichungen zu erstellen, die es Arbeit-gebenden erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
| Informationen geben den aktuellen Kenntnis- oder Sachstand wieder und werden in Form von Hintergrundpapieren, FAQ oder schriftlichen Antworten auf Anfragen im Internetauftritt des Ausschusses für Mutterschutz veröffentlicht. Mutterschutz-Informationen sollen es Arbeitgebern und Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes erleichtern, das Mutterschutzgesetz adäquat umzusetzen und stehen anderen interessierten Personengruppen als Informationsmaterial zur Verfügung. |
Zitierregelung:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Information zur Relevanz von Infektionserregern in Deutschland aus Sicht des Mutterschutzes - Grundlagendokument, Information des Ausschusses für Mutterschutz, Nr. MuSchInfo 11.2.01, 2022
1. Welche Infektionen gelten als "schwangerschaftsrelevant"?
Als "schwangerschaftrelevant" werden Infektionen betrachtet, deren Auswirkungen auf die Gesundheit der Schwangeren oder des Feten durch ein in veröffentlichten Studien basierendes Wissen belegt ist. Als schwangerschaftsrelevant gelten demnach Infektionen, für die publizierte Daten zeigen, dass sie die Gesundheit
(I) des Feten (Embryo-/Fetopathie) und/oder
(II) der Schwangeren (schwerere Erkrankung als bei Nichtschwangeren) und/oder
(III) des Neugeborenen (neonatale Erkrankungen, konnatale Syndrome, Spätfolgen) beeinflussen.
Basierend auf diesen Vorgaben wurden die Infektionen verursacht durch
als schwangerschaftsrelevant eingeschätzt ( Tabelle 1). Zu den jeweiligen Infektionserregern wurden Steckbriefe verfasst, in denen die Eigenschaften der jeweiligen Infektionserreger, der Verlauf der durch sie verursachten Infektionen und Erkrankungen im Allgemeinen, bei Schwangeren, Feten und Neugeborenen sowie die Möglichkeiten zur Prävention zusammengefasst werden (siehe Anhang).
2. Warum gelten viele Infektionen als nicht relevant für die Schwangerschaft?
Infektionen, deren Problematik bei Schwangeren nur in Einzelfallberichten beschrieben ist, wurden nicht als relevant eingestuft. Auch beschränkt sich die obige Auflistung ausschließlich auf Infektionen, die in Deutschland endemisch oder epidemisch auftreten.
(Stand: 10.10.2025)
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