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Regelwerk; Arbeits- & Sozialrecht; Technische Regeln

AfMu - Information (MuSchInfo) Nummer 12.1.01 FAQ - Tätigkeiten von stillenden Frauen mit Isofluran, Desfluran und Sevofluran in der humanmedizinischen Versorgung

Stand: 08. April 2025
(Quelle: www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de)



Vorwort

Gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Mutterschutzgesetz ( MuSchG) ist der Ausschuss für Mutterschutz ( AfMu) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelt; ihm gehören geeignete Personen vonseiten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Ausbildungsstellen, der Gewerkschaften, der Studierendenvertretungen und der Landesbehörden sowie weitere geeignete Personen, insbesondere aus der Wissenschaft, an.

Der AfMu berät das BMFSFJ und steht im fachlichen Austausch mit den arbeitsschutzrechtlichen Ausschüssen nach § 18 Absatz 2 Nummer 5 Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Aufgabe des AfMu ist es, praxisgerechte Veröffentlichungen zu erstellen, die es Arbeitgebenden erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Informationen geben den aktuellen Kenntnis- oder Sachstand wieder und werden in Form von Hintergrundpapieren, FAQ oder schriftlichen Antworten auf Anfragen im Internetauftritt des Ausschusses für Mutterschutz veröffentlicht. Mutterschutz-Informationen sollen es Arbeitgebern und Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes erleichtern, das Mutterschutzgesetz adäquat umzusetzen und können anderen interessierten Personengruppen als Informationsmaterial zur Verfügung gestellt werden.

Zitierregelung:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: FAQ - Tätigkeiten von stillenden Frauen mit Isofluran, Desfluran und Sevofluran in der humanmedizinischen Versorgung, Information des Ausschusses für Mutterschutz, Nr. MuSchInfo 12.1.01, 2025

Einleitung

Tätigkeiten von stillenden Frauen mit Isofluran, Desfluran und Sevofluran in der humanmedizinischen Versorgung stellen keine unverantwortbare Gefährdung nach § 12 des MuSchG dar. Für die Tätigkeiten von schwangeren Frauen mit Isofluran, Desfluran und Sevofluran in der humanmedizinischen Versorgung wird auf die Mutterschutzregel 11.1.01 hingewiesen.

Begründung

Literatur

Mitchell J, Jones W, Winkley E, Kinsella SM. Guideline on anaesthesia and sedation in breastfeeding women 2020: Guideline from the Association of Anaesthetists. Anaesthesia. 2020 Nov;75(11):1482-1493.

Drugs and Lactation Database:


ENDE

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