ABAS Beschluss 19/2025
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| 1. Anwendungsbereich |
| 2. Begriffsbestimmungen |
| 3. Gefährdungsbeurteilung |
| 4. Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten |
| 5. Allgemeine Schutzmaßnahmen |
| 6. Gefährdungslage a) Keine Gefährdung durch Kontakt mit kontaminierten Poststücken |
| 6.1 Vorkehrungen in Poststellen |
| 6.2 Umgang mit Poststücken, die nicht bereits in der Poststelle geöffnet wurden |
| 7. Gefährdungslage b) Vorübergehend erhöhte Gefährdungslage |
| 7.1 Definition |
| 7.2 Vorkehrungen in Poststellen |
| 7.3 Umgang mit Poststücken, die nicht bereits in der zentralen Poststelle geöffnet wurden (Bundesbehörden und Einrichtungen mit eigener zentraler Poststelle) |
| 8. Gefährdungslage c) Permanent erhöhte Gefährdungslage/permanent erhöhtes Gefährdungspotenzial |
| 8.1 Definition |
| 8.2 Vorkehrungen in Poststellen |
| 8.3 Umgang mit Poststücken, die nicht bereits in der zentralen Poststelle geöffnet wurden (Bundesbehörden und Einrichtungen mit eigener zentraler Poststelle) |
| 9. Akute Gefährdung durch Kontakt mit potenziell kontaminierten Poststücken |
| 9.1 Maßnahmen beim Umgang mit verdächtigen Poststücken |
| 9.2 Vorkehrungen in Poststellen |
| 9.3 Umgang mit Poststücken, die nicht bereits in der zentralen Poststelle geöffnet wurden (Bundesbehörden und Einrichtungen mit eigener zentraler Poststelle) |
| 9.4 Dekontamination |
| 10. Literaturhinweise |