Regelwerk

ABAS Beschluss 19/2025
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1. Anwendungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Gefährdungsbeurteilung
4. Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
5. Allgemeine Schutzmaßnahmen
6. Gefährdungslage a) Keine Gefährdung durch Kontakt mit kontaminierten Poststücken
6.1 Vorkehrungen in Poststellen
6.2 Umgang mit Poststücken, die nicht bereits in der Poststelle geöffnet wurden
7. Gefährdungslage b) Vorübergehend erhöhte Gefährdungslage
7.1 Definition
7.2 Vorkehrungen in Poststellen
7.3 Umgang mit Poststücken, die nicht bereits in der zentralen Poststelle geöffnet wurden (Bundesbehörden und Einrichtungen mit eigener zentraler Poststelle)
8. Gefährdungslage c) Permanent erhöhte Gefährdungslage/permanent erhöhtes Gefährdungspotenzial
8.1 Definition
8.2 Vorkehrungen in Poststellen
8.3 Umgang mit Poststücken, die nicht bereits in der zentralen Poststelle geöffnet wurden (Bundesbehörden und Einrichtungen mit eigener zentraler Poststelle)
9. Akute Gefährdung durch Kontakt mit potenziell kontaminierten Poststücken
9.1 Maßnahmen beim Umgang mit verdächtigen Poststücken
9.2 Vorkehrungen in Poststellen
9.3 Umgang mit Poststücken, die nicht bereits in der zentralen Poststelle geöffnet wurden (Bundesbehörden und Einrichtungen mit eigener zentraler Poststelle)
9.4 Dekontamination
10. Literaturhinweise