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Regelwerk

Bekanntmachung von Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Beurteilungsmaßstäbe

Vom 6. Juli 2016
(GMBl Nr. 31 vom 29.07.2016 S. 622)



- Bek. d. BMAS v. 6.7.2016 - IIIb 3 - 35125 - 5 -

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Erkenntnis zu Gefahrstoffen bekannt:

Anwendung von Beurteilungsmaßstäben, die nicht die festgelegten Kriterien der BekGS 901 (AGW) oder Anlage 3 der TRGS 910 (ERB) erfüllen und nicht technikbasiert sind:


ENDE

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